Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.      Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2022 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

2.      Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit folgender Haushaltssatzung.