Nachtrag: 01.11.2006

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit, dass das Regierungspräsidium eine erneute Genehmigung für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006 nicht für erforderlich ansieht. Die bisherige Genehmigung vom 24.05.2006 und die damit verbundenen Auflagen werden in vollem Umfang aufrechterhalten.