Beschluss:
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Eigenbetriebsgesetzes legt die Betriebskommission den Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes 2006 dem Kreisausschuss zur Feststellung und Weiterleitung an den Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Der Nachtragswirtschaftsplan beinhaltet:
1. a) Die Neufestsetzung des
Erfolgsplanes
in Erträgen von seither 6.660.350
€
um 575.920
€
erhöht auf 7.236.270
€
in den Aufwendungen von seither 6.123.200
€
um 796.420
€
erhöht auf 6.919.620
€
Hieraus ergibt sich ein Jahresgewinn von 220.500 €.
b) Die Neufestsetzung des Vermögensplanes ausgeglichen in Einnahmen und Ausgaben von bisher 2.147.050 € um 324.750 € erhöht auf 2.471.800 €.
2. Eine Kreditaufnahme ist weiterhin nicht vorgesehen.
3. Keine Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen.
4. Die Festsetzung des Höchstbetrages der bisher vorgesehenen Kassenkredite wird nicht geändert.
5. Keine Veränderung der Stellenübersicht.