Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

„Das übergeordnete Ziel des Projektes ist es, die Anreize für die Teilnahme am nichtmotorisierten Individualverkehr durch eine optimierte Infrastruktur deutlich zu steigern und langfristig zu einer Haltungsänderung bzw. zu einem Kulturwandel im Verkehrsverhalten beizutragen.“

 

Mit diesem Projektziel wurde das „Radverkehrskonzept Landkreis Darmstadt-Dieburg“ im Februar 2018 präsentiert. Erarbeitet wurde insbesondere ein „Zielnetz Radverkehr 2030“, der eine detaillierte Listung und Nennung der möglichen Maßnahmen beinhaltet. Dazu folgende Fragen:

 

 

1.                  Wie ist der Stand der Umsetzung?

 

Das Radverkehrskonzept wurde den zuständigen Baulastträgern für eigene Maßnahmen und Planungen zur Verfügung gestellt. Der Landkreis hat für die Maßnahmen in eigener Zuständigkeit auf das Radverkehrskonzept aufbauend, eine weitere Priorisierung vornehmen lassen. Für eine Maßnahme wurde Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement mit der Planung beauftragt. Aktuell wurde in einem Projekt mit der Hochschule Darmstadt eine Abfrage bei den Kommunen und Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement vorgenommen, welche der Maßnahmen umgesetzt bzw. in Planung sind.

2.                  Welche der in Anlage 7 vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt? Bitte um Nennung des Zeitpunkts der Fertigstellung.

 

Die Hochschule Darmstadt wird dazu voraussichtlich bis Ende April einen Bericht vorlegen, aus dem der Stand der Umsetzung einzelner Maßnahmen hervorgeht.

3.                  Welche der in Anlage 7 vorgeschlagenen Maßnahmen sollen umgesetzt werden?

Tabellarische Auflistung soll zu jeder Maßnahme folgende Informationen beinhalten:

a.       Stand der Planung.

b.      Geplante Fertigstellung.

c.       Nennung der Beteiligten.

d.      Falls bereits ermittelt, Kosten.

e.       Kauf von Flächen erforderlich?

 

Die Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen, liegt nicht beim Landkreis. Der Landkreis ist nur zuständig für Maßnahmen in eigener Baulastträgerschaft.

Weitere Angaben insbesondere zu den Kosten und den Fertigstellungsterminen liegen nicht vor.

Bei straßenbegleitenden Radwegen ist in der Regel Grunderwerb erforderlich.

4.                  Auf wieviel Euro belaufen sich die Gesamtkosten, ferner zu nennen, welche Kosten trägt der Kreis, das Land und der Bund, sowie ggf. einzelne Städte und Gemeinden?

 

Im Radverkehrskonzept wurde ein Investitionsbedarf von insgesamt 49 Mio Euro angegeben. Die Angabe basiert auf groben Schätzkosten, die aus den einzelnen Maßnahmenblättern ersichtlich sind. Hinzu kommen noch die Planungskosten und Kosten für Grunderwerb. Auch etwaige Kostensteigerungen (von denen auszugehen ist) wurden da nicht berücksichtigt. Die Kosten wären von den jeweiligen Baulastträgern zu tragen. Zu berücksichtigen sind bei kommunalen Maßnahmen mögliche Förderprogramme (z. B. Mobilitätsfördergesetz, Nahmobilitätsrichtlinie, Bundesförderprogramme aus dem Bereich Klimaschutz) mit unterschiedlichen Fördersätzen.

5.                  Können und werden alle Radverbindungen bis Ende 2030 fertiggestellt?

 

Es handelt sich um ein Zielnetz 2030. Welche Maßnahmen bis dahin tatsächlich umgesetzt werden können, dazu kann keine Aussage getroffen werden.

6.                  Ist gegenwärtig eine Aktualisierung des Radverkehrsplans geplant?

Ein Zeitpunkt für eine Aktualisierung des Radverkehrskonzepts steht noch nicht fest.