Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die neunte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die

Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wird in nachstehender Fassung beschlossen:

 

„Neunte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die

Entschädigung ehrenamtlich Tätiger

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am XX.XX.2022 auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), in Verbindung mit § 27 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), die nachfolgende Satzung beschlossen.

 

Artikel 1

§ 4 (Aufwandsentschädigung für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger) Absatz 2 Buchstabe c) entfällt ersatzlos und wird wie folgt neu gefasst:

 

c) (weggefallen)

 

Artikel 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.“