Sitzung: 14.02.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0922-2021/DaDi
Beschlussvorschlag:
Die neunte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die
Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wird in nachstehender Fassung beschlossen:
„Neunte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises
Darmstadt-Dieburg über die
Entschädigung ehrenamtlich Tätiger
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am XX.XX.2022 auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), in Verbindung mit § 27 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), die nachfolgende Satzung beschlossen.
Artikel 1
§ 4 (Aufwandsentschädigung für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger) Absatz 2 Buchstabe c) entfällt ersatzlos und wird wie folgt neu gefasst:
c) (weggefallen)
Artikel 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.“