Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Landrat Schellhaas informiert, dass die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Informationsfreiheitssatzung) am 8.4.2019 durch den Kreistag beschlossen und am 14.5.2019 in Kraft getreten. Der Kreistag hat den Kreisausschuss nach Ablauf von zwei Jahren um einen Bericht gebeten.

 

Zur Umsetzung der daraus folgenden Anforderungen wurde im Internetangebot der Kreisverwaltung eine Informationsseite eingerichtet, auf welcher die Satzung, die Antragswege sowie beantwortete Anfragen und Antworten veröffentlicht werden. Die Antworten sind jeweils für 6 Monate online verfügbar. Darüber hinaus erfolgte auch Pressearbeit, um das Angebot bekannt zu machen.

 

Auf das Internetangebot wurde wie folgt zugegriffen:

 

  • 2019: 109 Seitenansichten
  • 2020: 141 Seitenansichten
  • 2021 (bis 07.09.2021): 125 Seitenansichten

 

Seit in Kraft treten der Informationsfreiheitssatzung sind 9 Anträge gestellt worden.

 

  • Davon wurden 3 Anträge positiv entschieden und veröffentlicht, und zwar zu
    • „Umsatz und Gewinn – MPU und Ärztliche Gutachten für die Fahrtauglichkeit des Jahres 2018“,
    • „Interne Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters“,
    • „Impfstoff im Landkreis Darmstadt-Dieburg“,
    • keiner der 3 Anträge war auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung zu entscheiden, die Auskünfte erfolgten auf der Rechtsgrundlage des mit der Satzung eröffneten Anspruchs aus dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz,
  • einer an eine Beteiligung weitergeleitet und von dort beantwortet,
  • einer an die zuständige Behörde weitergeleitet,
  • eine antragsstellende Person darüber informiert, dass die angefragten Informationen nicht vorliegen,
  • drei abgelehnt, da die Antragsteller nicht unter den Personenkreis fielen, wie er in § 1 der Informationssatzung geregelt ist und/oder kein berechtigtes Interesse feststellbar war.

 

Die Anträge erfolgten in den Jahren wie folgt:

 

  • 2019:    2
  • 2020:    3
  • 2021:    4

 

Der zeitliche Aufwand zur vollständigen Bearbeitung von Eingangsbestätigung, Nachfragen, Anspruchsprüfung, Informationsbeschaffung bis zur Beantwortung und Veröffentlichung wird mit einer Stunde bis hin zu mehreren Arbeitstagen (verteilt auf alle beteiligten Stellen) beziffert.

 

Informationsfreiheit und die Gewährleistung der Transparenz des behördlichen Handelns in Deutschland sind wichtige und hohe Güter, um in einer Demokratie das Handeln von Politik und Verwaltung für die Bürger nachvollziehbar zu machen und öffentlichen Diskurs zu ermöglichen.

 

Der durch den Beschluss der Informationsfreiheitssatzung u. a. für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises eröffnete Weg zum Zugang zu amtlichen Informationen, wird aktuell hierzu nur vereinzelt genutzt.

 

Eine Schwerpunktsetzung oder Klassifikation der Anfragen gestaltet sich auf Grund der geringen Zahl der Anfragen schwierig. Bezogen auf die Gesamtheit waren damit (bezogen auf alle Anträge) sowohl individuelle Interessen (z. B. zur Vorbereitung einer Klage) wie Kollektivinteressen (z. B. zur Veröffentlichung der Information für eine Zielgruppe) erkennbar, letzteres häufiger wie ersteres.

 

Ob die Informationsfreiheitssatzung somit nach 2 Jahren als ein Erfolg betrachtet werden kann, müsste vor dem Hintergrund der Zielsetzung ihrer Einführung diskutiert werden. Besonders ist dabei auf den Umstand hinzuweisen, dass keine zu beantwortende Anfrage auf Informationen aus dem Kreis der kommunalen Selbstverwaltung gerichtet war.

 

Bereits heute stehen zahlreiche Verwaltungsinformationen (Statistische Daten, Sitzungsunterlagen der Gremien, „Impfzahlen“, Bauleitpläne, Haushaltsdaten, …) online zur Verfügung. Abhängig von den künftig zur Verfügung gestellten Ressourcen kann das Angebot an Verwaltungsinformation noch erweitert werden. Vor einem weiteren Ausbau und im Sinne einer Konsolidierung bedarf es hierzu zunächst struktureller Überlegungen, wie diese künftig aufbereitet und bereitgestellt werden. Hierfür wären zusätzliche Kompetenzen und im begrenzten Umfang auch zeitliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, da dies nicht „nebenher“ und unkoordiniert erfolgen kann.