Anfrage der
Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Car-Sharing Angebote erfreuen sich in umliegenden Großstädten großer Beliebtheit und bieten dort eine gute Alternative gegenüber der Anschaffung eines eigenen PKWs. Doch auch in kleineren Städten und ländlichen Regionen kann ein Car-Sharing-Angebot eine gute Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr und Beitrag zum Klimaschutz - gerade auch nach Reduzierung des DaDi-Liner-Angebotes - sein.
Daher fragen wir die Kreisverwaltung:
1. Welche Kommunen im Landkreis Darmstadt-Dieburg verfügen über ein Angebot?
Bickenbach,
Dieburg, Eppertshausen, Erzhausen, Griesheim, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern,
Münster, Ober-Ramstadt, Reinheim, Roßdorf, Seeheim-Jugenheim, Weiterstadt
2. Mit welchen Unternehmen oder Vereinen arbeiten die Kommunen, die über ein Angebot verfügen zusammen?
GGEW (Bickenbach),
Entega (Dieburg, Eppertshausen, Erzhausen, Griesheim, Groß-Umstadt,
Groß-Zimmern, Münster, Ober-Ramstadt, Reinheim, Weiterstadt), book-n-drive
(Griesheim, Roßdorf), flinkster (Seeheim-Jugenheim)
3. Wie weit reichen die Bediengebiete der Anbieter im Kreis und welche Varianten des Car-Sharings werden angeboten?
Ist hier nicht bekannt.
4. Gibt es Städte, in denen Car-Sharing über eine Sonderbenutzungserlaubnis geregelt wird?
Bei den Angeboten
der Entega wird ein Parkplatz durch die Kommune gestellt, dort befindet sich
auch immer eine öffentliche Ladesäule der Entega AG. Weitere Informationen
liegen hier nicht vor.
5. Sind dem Kreis Fördermittel bekannt, die kreisangehörige Städte zur Implementierung eines Angebots akquirieren können?
Aktuell sind
keine Fördermittel bekannt.
6. Ist dem Kreis bekannt, welche Städte oder Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg Fördermittel beantragt haben?
nein
7. Damit Car-Sharing-Angebote in Kommunen jenseits von Großstädten wirtschaftlich betrieben werden können, wird beispielsweise empfohlen, Dienstwagenflotten von Kommunen, Trägern der Wohlfahrt oder hiesigen Unternehmen zu einem gewissen Prozentsatz über lokales Car-Sharing abzudecken.
a) Wurde geprüft, ob die Dienstwagenflotte des Landkreises durch die Zusammenarbeit mit einem Carsharing-Anbieter reduziert werden kann?
Eine umfassende Prüfung die
Dienstwagenflotte des Landkreises durch die Nutzung von Car-Sharing Anbieter zu
reduzieren wurde bislang nicht durchgeführt.
b) Mit welchem Ergebnis?
Die Wirtschaftlichkeit der Fuhrparkflotte
wird fortlaufend kontrolliert und an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Je
nach Auslastung können Fahrzeuge von den einzelnen Standorten an andere
Einsatzorte verschoben werden, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu
werden. Nicht mehr wirtschaftlich ausgelastete Dienstwagen werden nicht mehr
nachbeschafft.
Das Angebot von Car-Sharing Fahrzeugen im
Umkreis der Kreishäuser Darmstadt und Dieburg ist auf einzelne Book N Drive
Fahrzeuge begrenzt. Diese sind teilweise nicht fest dem jeweiligen Parkplatz zu
geordnet. Die Car-Sharing Fahrzeuge können somit nicht als verlässliche
Dienstwagenflottenerweiterung einkalkuliert werden, da nicht gewährleistet ist,
dass bei Bedarf auch tatsächlich ein greifbares Fahrzeug in fußläufiger
Erreichbarkeit zur Verfügung steht.
In den meisten Bereichen der Kreisverwaltung
ist eine sehr kurzfristige Verfügbarkeit von Dienstwagen jedoch von besonderer
Priorität, beispielsweise bei einer Kindeswohlgefährdung im Bereich des
Jugendamtes oder eines auszusprechenden Baustopps im Bereich der
Baukontrolleure. Darüber hinaus benötigen einige Fachbereiche spezielle
Ausstattungen in den Dienstfahrzeugen. Für das Veterinäramt muss der Kofferraum
eines Dienstwagens beispielsweise bestimmte Maße erfüllen und über eine
Steckdose für den Anschluss einer Kühlbox verfügen. Diese Anforderungen können
durch Car-Sharing Angebote nicht abgedeckt
werden.
Daher erscheint die Einbindung von
Car-Sharing Angeboten in unsere Dienstwagenflotte derzeit nicht als sinnvolle
Möglichkeit die Flottenstärke zu reduzieren.