Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Wir nehmen Bezug auf die Beantwortung unserer Anfrage „Corona in Alten- und Pflegeheimen“, Vorlage 0794-2021/DaDi.         

 

Alle, auf politischer Ebene von Bund bis zu den Ländern, getroffenen Entscheidungen über Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus begründen sich auf dem Vorliegen von zuverlässigen Daten zur Infektionslage.  Diese verlässliche Datenlage ist das A und O in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die allen Maßnahmen und Einschränkungen der Bevölkerung zugrunde liegenden Daten können jedoch nur so aussagekräftig sein, wie sie durch die unterste Gliederung, Kommunen und Kreise, den zu-ständigen Behörden gemeldet werden.

 

Im nunmehr dritten Jahr der Pandemie, in dem viele Menschen durch die Folgen von Kontaktbeschränkungen, von Lockdownmaßnahmen, von 2G, 2G+ oder 3G-Regelungen zunehmend existentiell getroffen werden und ermüden, müssen die getroffenen Maßnahmen umso sorgfältiger begründet, verhältnismäßig und nachvollziehbar sein.

 

Hinzu kommt, dass in Deutschland in der vierten und auch der aktuellen fünften Welle in Relation zu den positiv getesteten Fällen mehr Menschen täglich an, mit oder in Zusammenhang mit Corona versterben, als in den meisten anderen europäischen Ländern. Schon allein deshalb ist Transparenz außerordentlich wichtig.

 

Die AfD-Fraktion stellt daher die folgenden Nachfragen:

 

1.      Ist es korrekt, dass dem Landkreis Darmstadt-Dieburg keine Informationen darüber vorliegen, wie viele Alten- und Pflegeheime im Landkreis Darmstadt-Dieburg unter welcher Trägerschaft betrieben werden?

 

2.      Ist es korrekt, dass der Landkreis keine Kenntnisse darüber hat, an wie vielen und welchen Alten- und Pflegeheimen im Landkreis es seit Beginn der Corona-Pandemie zu Ausbrüchen der Infektion gekommen ist?

 

3.      Ist es korrekt, dass der Landkreis keine Kenntnisse darüber hat, welche Heime im Verlauf der bisher fünf Wellen mehrfach von Ausbrüchen betroffen waren?

 

4.      Ist es korrekt, dass der Landkreis über keine verlässlichen Daten über das Infektionsgeschehen, weder in der Vergangenheit noch aktuell, in den Alten- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis verfügt?

 

5.      Ist es korrekt, dass der Landkreis weder über Infektionszahlen oder Todesfälle unter Bewohnerinnen und Bewohnern noch beim Pflegepersonal in Alten- und Pflegeeinrichtungen des Kreises informiert ist?

 

6.      Ist es korrekt, dass der Landkreis keine Kenntnisse darüber hat, durch wen Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden, noch wie der aktuelle Stand der Impfkampagne in diesen Einrichtungen ist?

 

7.      Auf welche Weise trägt der Landkreis mit verlässlichen Daten zum Kampf gegen die Pandemie bei, wenn er Informationen zu der vulnerabelsten Gruppe Menschen im Kreis laut Beantwortung unserer o.g. Anfrage offenbar nicht hat?

 

Der Kreisausschuss verweist auf die mit Beantwortung Ihrer Anfrage unter Vorlage-Nr. 0794-2021/DaDi gegebene Information, dass er für die gestellten Fragen nicht die zuständige Behörde ist und deswegen hierüber keine verbindlichen, abschließenden Informationen vorliegen hat. Weiter wurde Ihnen die zuständige Stelle benannt, die, soweit der Schutz der Betroffenen nicht entgegensteht, verbindlich über die erfragten Daten verfügt.

 

Soweit die fragestellende Fraktion unterstellt, der Kreisausschuss sei jetzt oder in der Vergangenheit in Bezug auf den Schutz der in Alten- und Pflegeheimen lebenden und tätigen Menschen untätig geblieben, wird auf die zahlreich gegebenen Berichte des Landrates in öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse verwiesen.

 

Die fragestellende Fraktion könnte daraus entnommen haben, dass der Kreisausschuss im Auftrag des Landes Hessen bzw. des Zweckverbands Gesundheitsamt (als zuständige Stellen) u. a. vom 27.12.2020 bis zum 30.9.2021 (Auftragsende) die Koordination von Impfungen vor Ort (Task Force Mobile Impf-Teams) wie auch im Q1/Q2 2021 die Organisation und Steuerung eines Bundeswehreinsatzes zur Entlastung der Heime bei der Durchführung von Testungen übernommen hat.

 

Darüber hinaus hat der Kreisausschuss mit dem gebildeten Verwaltungsstab alle erforderlichen Maßnahmen unterstützt und durchgeführt, mit denen er durch die zuständigen Stellen beauftragt wurde.