Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Unter anderem infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 und im Zuge weiterer Abschaltungen von grundlastfähigen Kraftwerken, mit der Gefahr von Blackouts, erhält der Katastrophenschutz eine immer größere Bedeutung. Ende Dezember 2021 gingen drei der verbliebenen sechs deutschen AKW vom Netz, im Laufe des Jahres 2021 wurden zudem 11 Kohlekraftwerke vollständig abgeschaltet bzw. werden teilweise noch als Reserve vorgehalten. Eines der wichtigsten Güter ist das Trinkwasser, fällt der Strom großflächig für einen längeren Zeitraum aus, ist davon auch die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung betroffen.

 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe schreibt dazu:

 

„Aufgabe der Trinkwassernotversorgung nach Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) ist die Gewährleistung einer Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland mit überlebensnotwendigem Trinkwasser im Verteidigungsfall.“

Die vorgesehene Wassermenge pro Person und Tag beträgt dabei 15 Liter. Darüber hinaus muss Trinkwasser für Krankenhäuser und andere vergleichbare Einrichtungen, Betriebswasser für überlebenswichtige Betriebe, eine Löschwasserversorgung sowie auch Wasser für Nutztiere bereitgestellt werden.

 

Näheres dazu siehe:

https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Kritische-Infrastrukturen/Sektoren-Branchen/Wasser/Wassersicherstellung/wassersicherstellung_node

 

Eine deutlich zunehmende Berichterstattung in den Medien bezüglich Blackouts im Jahr 2021 sowie eine damit verbundene Sensibilisierung der Bevölkerung bspw. hinsichtlich eigenständiger Bevorratung von Lebensmitteln, Medikamenten und Wasser, batteriebetriebenen Radios, Batterien und Kerzen legt die Vermutung nahe, dass ein solcher Katastrophenfall nicht mehr gänzlich ausgeschlossen wird.

 

 

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

 

1.      Wie viele Notbrunnen gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg und auf welche Weise sind diese für die Bevölkerung zugänglich?

 

Der Betrieb und die Vorhaltung von Notbrunnen liegen im Zuständigkeitsbereich der Wasserversorger (hier Stadtwerke / Energieversorger). Der unteren KatS-Behörde sind lediglich Notbrunnen in den Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Griesheim und Pfungstadt bekannt.

 

2.      Für wie viele Personen können die Notbrunnen 15 Liter Wasser pro Tag bereitstellen?

 

Dies steht in Abhängigkeit des Ausbaus des jeweiligen Notbrunnens.

Hier liegt die Zuständigkeit bei den Wasserversorgern.

 

3.      Durch welche Maßnahmen sind die Brunnen auch stromunabhängig betreibbar?

 

Dies steht in Abhängigkeit des Ausbaus des jeweiligen Notbrunnens.

Hier liegt die Zuständigkeit bei den Wasserversorgern.

 

4.      Wo werden die Orte der Notbrunnen veröffentlicht (bspw. Karte, Adressliste)?

 

Hier liegt die Zuständigkeit bei den Wasserversorgern und den Gemeinden.

 

5.      Sofern regelmäßige Überprüfungen der Wasserqualität stattfinden, in welchen Abständen haben diese zu erfolgen?

 

Hier liegt die Zuständigkeit bei den Wasserversorgern und den Gemeinden.

 

6.      Bei längerer Lagerung von Wasser ist eine Keimbildung möglich. Werden dem ggf. gelagerten Wasser Mittel zur Verhinderung der Keimbildung beigefügt? Falls ja, welche Mittel werden verwendet?

 

Hier liegt die Zuständigkeit bei den Wasserversorgern und den Gemeinden.

 

7.      Finden regelmäßige Überprüfungen der Anlagen sowie Übungen in Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutz statt (bitte ausführen)?

 

Es finden jährlich themenbezogene Katastrophenschutzübungen statt. Das Thema Notwasserversorgung wurde in den letzten Jahren bei einer solchen Übung in Zusammenarbeit mit der Stadt Pfungstadt beübt.

 

8.      Wie wird die Versorgung von Personen sichergestellt, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht in der Lage sind, die Brunnen eigenständig zu nutzen?

 

Die hierzu notwendigen Planungen liegen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der kommunalen Verwaltungsstäbe.

 

9.      Wie werden überlebenswichtige Betriebe, Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime im Katastrophenfall mit Trinkwasser und Brauchwasser versorgt?

 

Hier liegt die Zuständigkeit bei den Wasserversorgern und den Gemeinden.

Die Standorte der Kreiskliniken gemäß den aufgestellten Krankenhauseinsatzplänen.

 

10.  Wie wird die Versorgung von weiter entfernten Siedlungen sichergestellt?

 

Die hierzu notwendigen Planungen liegen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der kommunalen Verwaltungsstäbe.

 

11.  Wie wird die Versorgung von Viehzuchtbetrieben bzw. generell von Nutztieren in der Landwirtschaft sichergestellt und liegen hierzu regelmäßig aktualisierte Bedarfsmeldungen vor?

 

Die hierzu notwendigen Planungen liegen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der kommunalen Verwaltungsstäbe.

 

12.  Wie wird die Versorgung von Tierheimen mit Trinkwasser und Brauchwasser sichergestellt?

 

Die hierzu notwendigen Planungen liegen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der kommunalen Verwaltungsstäbe.

 

13.  Gibt es befestigte Entnahmestellen für Brauchwasser (bspw. für Toilettenspülung, Löschwasser) an Flüssen oder Teichen?

 

Im Rahmen der Löschwasserversorgung sind an offenen Gewässern je nach Bedarf (lagebezogen / objektbezogen) Entnahmestellen vorhanden.

 

14.  Wird die ansässige Bevölkerung regelmäßig (bspw. in Form einer aktualisierten Broschüre) über die Selbstvorsorge informiert?

 

Eine Information der Bevölkerung erfolgt seit mehreren Jahren in unterschiedlichen Kampagnen zum Thema Ausfall der Infrastruktur. Federführend sind hierbei die Informationen des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe (BBK) anzusehen.

 

15.  Welche Notfallpläne gibt es generell im Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Versorgung der Bevölkerung sowohl mit Trinkwasser und Brauchwasser als auch mit Nahrungsmitteln und Medikamenten im Falle eines länger andauernden Blackouts oder eines anderen Katastrophenfalls?

 

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg existieren Pläne zur Umsetzung der im Rahmen des Katastrophenschutzkonzeptes des Landes Hessen und der hierauf aufbauenden Sonderschutzpläne beschriebenen Vorgaben. Ergänzend hierzu ist aber eine Vorbereitung und Planung in kommunaler Selbstverwaltung durch die Gemeinden unerlässlich. Die Notwendigkeit, sich in den Kommunen in Bezug auf diverse Schadensereignisse vorzubereiten, wird auch durch eine in regelmäßigen Abständen wiederholte Sachstandsabfrage immer wieder in Erinnerung gebracht.