Anfrage der
Fraktion der AfD:
Unter anderem infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 und im Zuge weiterer Abschaltungen von grundlastfähigen Kraftwerken, mit der Gefahr von Blackouts, erhält der Katastrophenschutz eine immer größere Bedeutung. Ende Dezember 2021 gingen drei der verbliebenen sechs deutschen AKW vom Netz, im Laufe des Jahres 2021 wurden zudem 11 Kohlekraftwerke vollständig abgeschaltet bzw. werden teilweise noch als Reserve vorgehalten. Eines der wichtigsten Güter ist das Trinkwasser, fällt der Strom großflächig für einen längeren Zeitraum aus, ist davon auch die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung betroffen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe schreibt dazu:
„Aufgabe der Trinkwassernotversorgung nach Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) ist die Gewährleistung einer Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland mit überlebensnotwendigem Trinkwasser im Verteidigungsfall.“
Die vorgesehene Wassermenge pro Person und Tag beträgt dabei 15 Liter. Darüber hinaus muss Trinkwasser für Krankenhäuser und andere vergleichbare Einrichtungen, Betriebswasser für überlebenswichtige Betriebe, eine Löschwasserversorgung sowie auch Wasser für Nutztiere bereitgestellt werden.
Näheres dazu siehe:
Eine deutlich zunehmende Berichterstattung in den Medien bezüglich Blackouts im Jahr 2021 sowie eine damit verbundene Sensibilisierung der Bevölkerung bspw. hinsichtlich eigenständiger Bevorratung von Lebensmitteln, Medikamenten und Wasser, batteriebetriebenen Radios, Batterien und Kerzen legt die Vermutung nahe, dass ein solcher Katastrophenfall nicht mehr gänzlich ausgeschlossen wird.
Die AfD-Fraktion
stellt die folgenden Fragen:
1. Wie viele Notbrunnen gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg und auf welche Weise sind diese für die Bevölkerung zugänglich?
Der Betrieb und
die Vorhaltung von Notbrunnen liegen im Zuständigkeitsbereich der
Wasserversorger (hier Stadtwerke / Energieversorger). Der unteren KatS-Behörde
sind lediglich Notbrunnen in den Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach,
Griesheim und Pfungstadt bekannt.
2. Für wie viele Personen können die Notbrunnen 15 Liter Wasser pro Tag bereitstellen?
Dies steht in
Abhängigkeit des Ausbaus des jeweiligen Notbrunnens.
Hier liegt die
Zuständigkeit bei den Wasserversorgern.
3. Durch welche Maßnahmen sind die Brunnen auch stromunabhängig betreibbar?
Dies steht in
Abhängigkeit des Ausbaus des jeweiligen Notbrunnens.
Hier liegt die
Zuständigkeit bei den Wasserversorgern.
4. Wo werden die Orte der Notbrunnen veröffentlicht (bspw. Karte, Adressliste)?
Hier liegt die
Zuständigkeit bei den Wasserversorgern und den Gemeinden.
5. Sofern regelmäßige Überprüfungen der Wasserqualität stattfinden, in welchen Abständen haben diese zu erfolgen?
Hier liegt die
Zuständigkeit bei den Wasserversorgern und den Gemeinden.
6. Bei längerer Lagerung von Wasser ist eine Keimbildung möglich. Werden dem ggf. gelagerten Wasser Mittel zur Verhinderung der Keimbildung beigefügt? Falls ja, welche Mittel werden verwendet?
Hier liegt die
Zuständigkeit bei den Wasserversorgern und den Gemeinden.
7. Finden regelmäßige Überprüfungen der Anlagen sowie Übungen in Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutz statt (bitte ausführen)?
Es finden
jährlich themenbezogene Katastrophenschutzübungen statt. Das Thema
Notwasserversorgung wurde in den letzten Jahren bei einer solchen Übung in
Zusammenarbeit mit der Stadt Pfungstadt beübt.
8. Wie wird die Versorgung von Personen sichergestellt, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht in der Lage sind, die Brunnen eigenständig zu nutzen?
Die hierzu
notwendigen Planungen liegen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der
kommunalen Verwaltungsstäbe.
9. Wie werden überlebenswichtige Betriebe, Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime im Katastrophenfall mit Trinkwasser und Brauchwasser versorgt?
Hier liegt die
Zuständigkeit bei den Wasserversorgern und den Gemeinden.
Die Standorte
der Kreiskliniken gemäß den aufgestellten Krankenhauseinsatzplänen.
10. Wie wird die Versorgung von weiter entfernten Siedlungen sichergestellt?
Die hierzu
notwendigen Planungen liegen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der
kommunalen Verwaltungsstäbe.
11. Wie wird die Versorgung von Viehzuchtbetrieben bzw. generell von Nutztieren in der Landwirtschaft sichergestellt und liegen hierzu regelmäßig aktualisierte Bedarfsmeldungen vor?
Die hierzu
notwendigen Planungen liegen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der
kommunalen Verwaltungsstäbe.
12. Wie wird die Versorgung von Tierheimen mit Trinkwasser und Brauchwasser sichergestellt?
Die hierzu
notwendigen Planungen liegen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der
kommunalen Verwaltungsstäbe.
13. Gibt es befestigte Entnahmestellen für Brauchwasser (bspw. für Toilettenspülung, Löschwasser) an Flüssen oder Teichen?
Im Rahmen der
Löschwasserversorgung sind an offenen Gewässern je nach Bedarf (lagebezogen /
objektbezogen) Entnahmestellen vorhanden.
14. Wird die ansässige Bevölkerung regelmäßig (bspw. in Form einer aktualisierten Broschüre) über die Selbstvorsorge informiert?
Eine
Information der Bevölkerung erfolgt seit mehreren Jahren in unterschiedlichen
Kampagnen zum Thema Ausfall der Infrastruktur. Federführend sind hierbei die
Informationen des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz und die
Katastrophenhilfe (BBK) anzusehen.
15. Welche Notfallpläne gibt es generell im Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Versorgung der Bevölkerung sowohl mit Trinkwasser und Brauchwasser als auch mit Nahrungsmitteln und Medikamenten im Falle eines länger andauernden Blackouts oder eines anderen Katastrophenfalls?
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg existieren Pläne zur Umsetzung der im
Rahmen des Katastrophenschutzkonzeptes des Landes Hessen und der hierauf
aufbauenden Sonderschutzpläne beschriebenen Vorgaben. Ergänzend hierzu ist aber
eine Vorbereitung und Planung in kommunaler Selbstverwaltung durch die
Gemeinden unerlässlich. Die Notwendigkeit, sich in den Kommunen in Bezug auf
diverse Schadensereignisse vorzubereiten, wird auch durch eine in regelmäßigen
Abständen wiederholte Sachstandsabfrage immer wieder in Erinnerung gebracht.