Nachtrag: 13.12.2021

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

3.      Es wird angestrebt, in der nächsten Stromausschreibungsrunde mit dem Stromlieferanten ein Bilanzstromkreis-Modell zu vereinbaren. Damit soll erzeugter Strom aus verschiedenen Liegenschaften bilanziell auf den Verbrauch auch anderer Liegenschaften angerechnet werden können.