Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

a)    Feststellung des Jahresabschlusses 2020

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HRB Treuhand GmbH, Neu-Isenburg, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.

 

b)    Entlastung des Verbandsvorstandes

Dem Verbandsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

c)    Behandlung des Jahresgewinnes/-verlustes 2020 aus dem steuerpflichtigen Bereich des Betriebes gewerblicher Art

Der Gewinn des Betriebes gewerblicher Art (BgA) des Jahres 2020 in Höhe von 121.855,26 € (104.819,65 € bei Altpapier (gewerblich) bzw. 17.035,61 € bei DSD Abfallberatung) wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

d)    Behandlung des Jahresverlustes 2020 aus dem hoheitlichen/gebührenfinanzierten Bereich

Der aufgrund der Gebühren-Nachkalkulation 2016 - 2019 resultierende Fehlbetrag in Höhe von 225.957,00 € wird durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.