Sitzung: 08.12.2021 Verbandsversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HRB Treuhand GmbH, Neu-Isenburg, geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung in
Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.
b) Entlastung des Verbandsvorstandes
Dem Verbandsvorstand wird für das
Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
c) Behandlung des Jahresgewinnes/-verlustes
2020 aus dem steuerpflichtigen Bereich des Betriebes gewerblicher Art
Der Gewinn des Betriebes
gewerblicher Art (BgA) des Jahres 2020 in Höhe von 121.855,26 € (104.819,65 €
bei Altpapier (gewerblich) bzw. 17.035,61 € bei DSD Abfallberatung) wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
d) Behandlung
des Jahresverlustes 2020 aus dem hoheitlichen/gebührenfinanzierten Bereich
Der aufgrund der Gebühren-Nachkalkulation 2016 - 2019 resultierende Fehlbetrag in
Höhe von 225.957,00 € wird durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
ausgeglichen.