Beschluss: Kenntnis genommen

In der Aussprache:

 

Vorstandsvorsitzender Stadtrat Kolmer gratuliert DADINA-Mitarbeiter Gerd Weibelzahl zum 25jährigen Dienstjubiläum.

VVertr.in Maria Stockhaus hat Nachfragen zu den Kosten des E-Bus-Gutachten. Laut Herrn Weibelzahl sind dafür im Wirtschaftsplan 40.000 € vorgesehen.

Der digitale Versand der Sitzungsunterlagen wird im Laufe des Jahres 2022 umgesetzt. Die Verbandsmitglieder erhalten entsprechende Unterlagen dazu.

Die Fragen zum Quartalsbericht / Personal werden im Protokoll wie folgt beantwortet: Die DADINA-Geschäftsstelle hat tatsächlich mehr Stellen vorgesehen als zurzeit besetzt sind. (Altersteilzeit, Erziehungsurlaub usw.)

VVertr. Phillip Lehmann sieht die Barrierefreiheit der neuen Internetseite nicht ausreichend gegeben. Dies wird Frau Jäger und die Designerin der Internetseite bilateral mit dem Verbandsvertreter klären.

VVertr. Joachim Knoke lobt den Start des neuen Linienkonzeptes Bachgau-Babenhausen. Aus seiner Sicht hat die Betriebsumstellung gut funktioniert.

 

1.    Corona-Pandemie

Obwohl die Inzidenzen weiter angestiegen sind, gibt es weiterhin eine verstärkte Nachfrage im ÖPNV. Der RMV gibt zurzeit ein Fahrgastaufkommen von ca. 2/3 der Vor-Coronazeit an. Die Anträge für die Corona-Ausgleichszahlungen für 2020 (endgültig) und 2021 (vorläufig) wurden fristgerecht beim RMV bzw. beim Land Hessen eingereicht. Für 2022 ist in Bund und Land noch keine Entscheidung über weitere Ausgleichszahlungen getroffen worden. Das Urteil des Staatsgerichtshofs zum Sondervermögen des Landes Hessen, aus dem der Landesanteil der Ausgleichszahlungen finanziert wurde, hat wohl keine direkten Auswirkungen auf den ÖPNV.

Zum 24.11.2012 wurde bundesgesetzlich die sog. „3G“-Regel eingeführt. Für die Nutzung des ÖPNV ist es somit notwendig, einen der folgenden Nachweise mit sich zu führen:

 

·         Impfung, wobei diese länger als 14 Tage zurückliegen  muss.

·         Genesung innerhalb der letzten 180 Tage.

·         Antigenschnelltest, welcher bei Fahrtantritt längstens 24 Stunden alt sein darf.

·         PCR-Test, welcher bei Fahrtantritt längstens 48 Stunden alt sein darf.

 

Ebenso ist zur Indentitätsprüfung ein Personalausweis oder ein Reisepass mit sich zu führen. Die Nichteinhaltung der Regelung kann mit einer Ordnungsstrafe sanktioniert werden. Aktuell gibt es – im Gegensatz z.B. zur Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – keine Reglung bei den Beförderungsbedingungen des RMV, bei Nichteinhaltung der „3G-Regel“ eine Vertragsstrafe erheben können. Die Einhaltung der Vorgaben wird seitens der DADINA-Verkehrsunternehmen durch Stichproben kontrolliert. Werden Personen ohne ausreichenden Nachweis in den Fahrzeugen angetroffen, so können diese über das Hausrecht aus dem Fahrzeug verwiesen werden. Eine Ordnungsstrafe kann das von den DADINA-Verkehrsunternehmen beauftragte Personal nicht verhängen. Dies ist Aufgabe der Ordnungsbehörden oder der Polizei.

 

2.    Förderantrag Gutachten E-Bus

Es gibt ein neues Förderprogramm des Bundes, bei dem auch Gutachten zur konzeptionellen Planung des Einsatzes von E-Bussen mit 50% gefördert werden. Die DADINA hat fristgerecht zum 30.11.2021 einen Antrag eingereicht, der sich auf die ausgeschriebenen Linienverkehre der DADINA (ohne HEAG mobiBus) bezieht. Hierbei soll es u. a. um die Frage Batteriebusse und/oder Brennstoffzellenbusse sowie die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur gehen. Die Erarbeitung eines Gutachtens ist auf jeden Fall erforderlich, da bei den nächsten Vergaben der DADINA auch wegen der Vorgaben der EU-Ebene (Clean-Vehicle-Richtlinie) voraussichtlich Elektrobusse zum Einsatz kommen werden.

 

3.    Digitaler Versand der DADINA-Gremienunterlagen

Bisher werden die Unterlagen zu den DADINA-Gremiensitzungen nur teilweise elektronisch versandt bzw. es erfolgte sowohl ein Postversand als auch ein digitaler Versand der Unterlagen. Lediglich die Sitzungsunterlagen zum Städte- und Gemeindebeirat werden ausschließlich elektronisch versandt. Auf Anregung des Vorsitzenden der Verbandsversammlung möchte die DADINA-Geschäftsstelle die Umstellung auf einen digitalen Versand voranbringen. Dabei soll es weiterhin die Möglichkeit geben, dass Mitglieder ihre Unterlagen wie bisher per Post erhalten. Für die Umsetzung sind verschiedene Vorarbeiten zu erledigen. Ggf. müssen auch Satzungen der DADINA angepasst werden.

 

4.    Jahresterminplanung 2022

Als Anlage ist die Jahresterminplanung 2022 beigefügt.

 

5.    Änderungen Mitglieder Fahrgastbeirat

Als Anlage ist die aktualisierte Mitgliederliste des Fahrgastbeirates beigefügt.

 

6.    Fahrplanänderungen zum 12.12.2021

Als Anlage sind die Fahrplanänderungen zum 12.12.2021 beigefügt.

 

7.    Quartalsbericht III/2021

Als Anlage ist der Quartalsbericht III/2021 beigefügt.

 

8.    Aufstellungsbeschluss Jahresabschluss 2020

Da der Vorstand den Aufstellungsbeschluss erst in seiner Sitzung unmittelbar vor der Sitzung behandeln wird, soll dieser der Verbandsversammlung als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben werden.

 

9.    Neue Internetseite der DADINA

Die neue Internetseite der DADINA www.dadina.de ist ab dem 2.12.2021 gestartet. Die Seiten wurden optisch und technisch aktualisiert, es wurden Verbesserungen für die Nutzung durch mobile Endgeräte vorgenommen und die Themenbereiche neu geordnet. Es besteht jetzt die Möglichkeit, ÖPNV-Themen herauszustellen und mit Hintergrundinformationen aufzubereiten.

 

 

10. Werbung Welterbestätten

Zur werblichen Unterstützung der Welterbestätten Mathildenhöhe und Grube Messel wurde ein Werbespot auf dem Megascreens in Darmstadt geschaltet sowie ein Kinospot zusammen mit dem Tourismusmarketing der Stadt Darmstadt und der Grube Messel erstellt. Der Kinospot wird für rund ein halbes Jahr in den Cinemaxx Kinos am Darmstädter Hauptbahnhof laufen.

 

11. Aktualisierung Interaktive Karte

Seit Herbst sind drei neue Touren auf der Interaktiven Karte (www.dadina-interaktiv.de neu eingestellt. Optische Verbesserung (slideshow mit Fotos aus der Region) und technische Anpassungen für nutzerfreundliche Bedienung. Insgesamt bietet die DADINA jetzt dreizehn Touren an. Die PDFs können auch direkt auf der Internetseite der DADINA heruntergeladen werden.

 

12. Neues Fahrplankonzept Babenhausen/Bachgau

Im Rahmen eines Mediengespräches in der Stadthalle Babenhausen am 02.12.2021 unter Beisein vieler Vertreter der kommunalen Ebene, aber auch der Verkehrsunternehmen Jungermann und VU, wurde das neue Fahrplankonzept des Linienbündels „Babenhausen“ mit den beiden Losen „Babenhausen“ und „Bachgau“ vorgestellt. Beim Los „Babenhausen“ wurde relevantes Augenmerk auf die Neugestaltung der Innenstadterschließung mittels der neu gestalteten Linien BA2 und BA3 gerichtet.  Außerdem wurde dargelegt, dass die Linie BA4 ab dem 12.12.2021 als Vorlaufbetrieb für die Erschließung des Konversionsgebietes „Babenhausen Kaserne“ zunächst ab Babenhausen Bahnhof über die B26 zur Endhaltestelle „Babenhausen Aschaffenburger Str.“ Relevante Änderung beim Los „Bachgau“ ist die neue kreisübergreifende Linie BG1, welche von Rodgau-Dudenhofen über Babenhausen, Schaafheim, Ringheim, Großostheim und Niedernberg in bayerische Kleinwallstadt verkehren wird. Mit dieser Linie werden zwei Bundesländer, vier Gebietskörperschaften und vier Bahnlinien miteinander verbunden. Bei der Streckenführung wurde Wert darauf gelegt, dass die Linie BG1 möglichst beschleunigt wird, so dass in den meisten Orten eine möglichst direkte Linienführung gewählt wurde.