Sitzung: 21.12.2021 Verbandsversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
In der Aussprache:
Vorstandsvorsitzender
Stadtrat Kolmer
gratuliert DADINA-Mitarbeiter Gerd Weibelzahl zum 25jährigen Dienstjubiläum.
VVertr.in Maria Stockhaus hat Nachfragen zu den Kosten des
E-Bus-Gutachten. Laut Herrn Weibelzahl sind dafür im Wirtschaftsplan 40.000 €
vorgesehen.
Der
digitale Versand der Sitzungsunterlagen wird im Laufe des Jahres 2022
umgesetzt. Die Verbandsmitglieder erhalten entsprechende Unterlagen dazu.
Die
Fragen zum Quartalsbericht / Personal werden im Protokoll wie folgt
beantwortet: Die DADINA-Geschäftsstelle hat tatsächlich mehr Stellen vorgesehen
als zurzeit besetzt sind. (Altersteilzeit, Erziehungsurlaub usw.)
VVertr. Phillip Lehmann sieht die Barrierefreiheit der neuen
Internetseite nicht ausreichend gegeben. Dies wird Frau Jäger und die
Designerin der Internetseite bilateral mit dem Verbandsvertreter klären.
VVertr. Joachim Knoke lobt den Start des neuen Linienkonzeptes
Bachgau-Babenhausen. Aus seiner Sicht hat die Betriebsumstellung gut
funktioniert.
1.
Corona-Pandemie
Obwohl die Inzidenzen weiter angestiegen
sind, gibt es weiterhin eine verstärkte Nachfrage im ÖPNV. Der RMV gibt zurzeit
ein Fahrgastaufkommen von ca. 2/3 der Vor-Coronazeit an. Die Anträge für die
Corona-Ausgleichszahlungen für 2020 (endgültig) und 2021 (vorläufig) wurden
fristgerecht beim RMV bzw. beim Land Hessen eingereicht. Für 2022 ist in Bund
und Land noch keine Entscheidung über weitere Ausgleichszahlungen getroffen
worden. Das Urteil des Staatsgerichtshofs zum Sondervermögen des Landes Hessen,
aus dem der Landesanteil der Ausgleichszahlungen finanziert wurde, hat wohl
keine direkten Auswirkungen auf den ÖPNV.
Zum 24.11.2012 wurde bundesgesetzlich
die sog. „3G“-Regel eingeführt. Für die Nutzung des ÖPNV ist es somit
notwendig, einen der folgenden Nachweise mit sich zu führen:
·
Impfung,
wobei diese länger als 14 Tage zurückliegen
muss.
·
Genesung
innerhalb der letzten 180 Tage.
·
Antigenschnelltest,
welcher bei Fahrtantritt längstens 24 Stunden alt sein darf.
·
PCR-Test,
welcher bei Fahrtantritt längstens 48 Stunden alt sein darf.
Ebenso ist zur Indentitätsprüfung ein
Personalausweis oder ein Reisepass mit sich zu führen. Die Nichteinhaltung der
Regelung kann mit einer Ordnungsstrafe sanktioniert werden. Aktuell gibt es –
im Gegensatz z.B. zur Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – keine
Reglung bei den Beförderungsbedingungen des RMV, bei Nichteinhaltung der
„3G-Regel“ eine Vertragsstrafe erheben können. Die Einhaltung der Vorgaben wird
seitens der DADINA-Verkehrsunternehmen durch Stichproben kontrolliert. Werden
Personen ohne ausreichenden Nachweis in den Fahrzeugen angetroffen, so können
diese über das Hausrecht aus dem Fahrzeug verwiesen werden. Eine Ordnungsstrafe
kann das von den DADINA-Verkehrsunternehmen beauftragte Personal nicht verhängen.
Dies ist Aufgabe der Ordnungsbehörden oder der Polizei.
2.
Förderantrag Gutachten E-Bus
Es gibt ein neues Förderprogramm des
Bundes, bei dem auch Gutachten zur konzeptionellen Planung des Einsatzes von
E-Bussen mit 50% gefördert werden. Die DADINA hat fristgerecht zum 30.11.2021
einen Antrag eingereicht, der sich auf die ausgeschriebenen Linienverkehre der
DADINA (ohne HEAG mobiBus) bezieht. Hierbei soll es u. a. um die Frage
Batteriebusse und/oder Brennstoffzellenbusse sowie die Bereitstellung der
Ladeinfrastruktur gehen. Die Erarbeitung eines Gutachtens ist auf jeden Fall
erforderlich, da bei den nächsten Vergaben der DADINA auch wegen der Vorgaben
der EU-Ebene (Clean-Vehicle-Richtlinie) voraussichtlich Elektrobusse zum
Einsatz kommen werden.
3.
Digitaler Versand der
DADINA-Gremienunterlagen
Bisher werden die Unterlagen zu den
DADINA-Gremiensitzungen nur teilweise elektronisch versandt bzw. es erfolgte
sowohl ein Postversand als auch ein digitaler Versand der Unterlagen. Lediglich
die Sitzungsunterlagen zum Städte- und Gemeindebeirat werden ausschließlich
elektronisch versandt. Auf Anregung des Vorsitzenden der Verbandsversammlung
möchte die DADINA-Geschäftsstelle die Umstellung auf einen digitalen Versand
voranbringen. Dabei soll es weiterhin die Möglichkeit geben, dass Mitglieder
ihre Unterlagen wie bisher per Post erhalten. Für die Umsetzung sind
verschiedene Vorarbeiten zu erledigen. Ggf. müssen auch Satzungen der DADINA
angepasst werden.
4.
Jahresterminplanung 2022
Als Anlage ist die Jahresterminplanung 2022
beigefügt.
5.
Änderungen Mitglieder Fahrgastbeirat
Als Anlage ist die aktualisierte
Mitgliederliste des Fahrgastbeirates beigefügt.
6.
Fahrplanänderungen zum 12.12.2021
Als Anlage sind die Fahrplanänderungen
zum 12.12.2021 beigefügt.
7.
Quartalsbericht III/2021
Als Anlage ist der Quartalsbericht
III/2021 beigefügt.
8.
Aufstellungsbeschluss Jahresabschluss
2020
Da der Vorstand den
Aufstellungsbeschluss erst in seiner Sitzung unmittelbar vor der Sitzung
behandeln wird, soll dieser der Verbandsversammlung als Tischvorlage zur
Kenntnis gegeben werden.
9. Neue
Internetseite der DADINA
Die
neue Internetseite der DADINA www.dadina.de ist ab dem 2.12.2021
gestartet. Die Seiten wurden optisch und technisch aktualisiert, es wurden
Verbesserungen für die Nutzung durch mobile Endgeräte vorgenommen und die
Themenbereiche neu geordnet. Es besteht jetzt die Möglichkeit, ÖPNV-Themen
herauszustellen und mit Hintergrundinformationen aufzubereiten.
10. Werbung
Welterbestätten
Zur
werblichen Unterstützung der Welterbestätten Mathildenhöhe und Grube Messel
wurde ein Werbespot auf dem Megascreens in Darmstadt geschaltet sowie ein
Kinospot zusammen mit dem Tourismusmarketing der Stadt Darmstadt und der Grube
Messel erstellt. Der Kinospot wird für rund ein halbes Jahr in den Cinemaxx
Kinos am Darmstädter Hauptbahnhof laufen.
11. Aktualisierung
Interaktive Karte
Seit
Herbst sind drei neue Touren auf der Interaktiven Karte (www.dadina-interaktiv.de
neu eingestellt. Optische Verbesserung (slideshow mit Fotos aus der Region) und
technische Anpassungen für nutzerfreundliche Bedienung. Insgesamt bietet die
DADINA jetzt dreizehn Touren an. Die PDFs können auch direkt auf der Internetseite
der DADINA heruntergeladen werden.
12. Neues
Fahrplankonzept Babenhausen/Bachgau
Im
Rahmen eines Mediengespräches in der Stadthalle Babenhausen am 02.12.2021 unter
Beisein vieler Vertreter der kommunalen Ebene, aber auch der
Verkehrsunternehmen Jungermann und VU, wurde das neue Fahrplankonzept des
Linienbündels „Babenhausen“ mit den beiden Losen „Babenhausen“ und „Bachgau“
vorgestellt. Beim Los „Babenhausen“ wurde relevantes Augenmerk auf die
Neugestaltung der Innenstadterschließung mittels der neu gestalteten Linien BA2
und BA3 gerichtet. Außerdem wurde
dargelegt, dass die Linie BA4 ab dem 12.12.2021 als Vorlaufbetrieb für die
Erschließung des Konversionsgebietes „Babenhausen Kaserne“ zunächst ab
Babenhausen Bahnhof über die B26 zur Endhaltestelle „Babenhausen
Aschaffenburger Str.“ Relevante Änderung beim Los „Bachgau“ ist die neue
kreisübergreifende Linie BG1, welche von Rodgau-Dudenhofen über Babenhausen,
Schaafheim, Ringheim, Großostheim und Niedernberg in bayerische Kleinwallstadt
verkehren wird. Mit dieser Linie werden zwei Bundesländer, vier
Gebietskörperschaften und vier Bahnlinien miteinander verbunden. Bei der
Streckenführung wurde Wert darauf gelegt, dass die Linie BG1 möglichst
beschleunigt wird, so dass in den meisten Orten eine möglichst direkte
Linienführung gewählt wurde.