Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes 2006 des Eigenbetriebes Kreisagentur für Beschäftigung wird festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Satzung enthält im Einzelnen folgende neue Fassung:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtrags-Wirtschaftsplan verändern sich die Ansätze im Erfolgs- und Vermögensplan wie folgt:

 

                                               gegenüber        auf nunmehr                 Veränderung

                                               bisher Euro      Euro                              Euro

 

a) im Erfolgsplan                  

    die Erträge                         118.809.100     97.397.735                    21.411.365

    die Aufwendungen            118.809.100     97.397.735                    21.411.365

 

b) im Vermögensplan

    die Einnahmen                   1.840.000        1.197.500                      642.500

    die Ausgaben                     1.840.000        1.197.500                      642.500

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 945.700 Euro um 24.500 Euro auf 970.200 Euro erhöht.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich um 826.810 Euro auf 1.516.810 Euro.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.

 

§ 5

 

Es gilt der in der Kreistagssitzung am 12.12.2005 beschlossene Stellenplan.