Sitzung: 13.11.2006 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes 2006 des Eigenbetriebes Kreisagentur für Beschäftigung wird festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Satzung enthält im Einzelnen folgende neue Fassung:
§ 1
Mit dem Nachtrags-Wirtschaftsplan verändern sich die Ansätze im Erfolgs- und Vermögensplan wie folgt:
gegenüber auf nunmehr Veränderung
bisher Euro Euro Euro
a) im Erfolgsplan
die Erträge 118.809.100 97.397.735 21.411.365
die Aufwendungen 118.809.100 97.397.735 21.411.365
b) im Vermögensplan
die Einnahmen 1.840.000 1.197.500 642.500
die Ausgaben 1.840.000 1.197.500 642.500
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 945.700 Euro um 24.500 Euro auf 970.200 Euro erhöht.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich um 826.810 Euro auf 1.516.810 Euro.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Es gilt der in der Kreistagssitzung am 12.12.2005 beschlossene Stellenplan.