Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Änderungssatzung wird wie folgt beschlossen:

S A T Z U N G

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für

die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Dieburg

(Rettungsdienstgebührensatzung Dieburg)

 

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 183), des § 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Rettungsdienstes in Hessen vom 24. November 1998 (GVBl. I S. 499) und der §§ 2, 3 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am          die nachstehende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„Es werden für jeden erteilten Einsatz- oder Fahrauftrag 38,27 € erhoben.“

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.