Sitzung: 13.11.2006 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Änderungssatzung wird wie folgt beschlossen:
S A T Z U N G
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Dieburg
(Rettungsdienstgebührensatzung Dieburg)
Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 183), des § 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Rettungsdienstes in Hessen vom 24. November 1998 (GVBl. I S. 499) und der §§ 2, 3 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am die nachstehende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Es werden für jeden erteilten Einsatz- oder Fahrauftrag 38,27 € erhoben.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.