Anfrage der
Fraktion von Die Linke. und Klimaliste:
wir bitten Sie, diese Anfrage im Rahmen der kommenden Kreistagssitzung am 08.11.2021 uns zu beantworten:
Problem: Durch die aktuelle Umsetzung der Energiewende gibt es Bedenken, dass es nach der aktuell geplanten Abschaltung der AKWs (Ende 2021) und zusätzlicher Kohlekraftwerke (ab 2022) zu einem sog. „Braun-out“ bzw. „Black-out“ kommen könnte.
Durch die gestartete Kampagne des Katastrophenschutzes wird zwar die Bevölkerung informiert, was in einen solchen Ausnahmezustand zu beachten ist, jedoch bleiben für den Landkreis Darmstadt-Dieburg einige Fragen offen.
· Wer garantiert, dass die Stromversorgung innerhalb welcher Zeit zu 100 % wieder hergestellt werden kann?
Die hier
gewünschte Garantie kann aus unserer Sicht niemand gewährleisten. Lediglich die
nicht unerheblichen wirtschaftlichen Interessen der Energieversorger lassen
darauf hoffen, dass diese alles dafür tun werden, die Stromversorgung so
schnell wie möglich wiederherzustellen.
· Wie lange (hier bitte Angaben in Stunden / Tage) kann die Versorgung der Bevölkerung im Landkreis bei einem „Blackout“ (Stromausfall bis zu einer Woche) sichergestellt werden für:
o Betrieb der Krankenhäuser (Regelbetrieb / Notbetrieb),
Notstromversorgung gemäß der Angaben im
Krankenhauseinsatzplan (KHEP)
der Kreiskliniken bei Regelbetrieb
(Volllast) 78 h mit vorhandenem Treibstoffvorrat.
o Ärztliche Versorgung der Bürger / Apotheken,
Arztpraxen und Apotheken stellen private
Unternehmen dar, sodass die dortige Vorhaltung von Versorgungsmöglichkeiten und
zugehörige Maßnahmen im Rahmen der Betreiberverantwortung liegen.
Im Bereich der Medikamentenversorgung greift
auch die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zur entsprechenden
Bevorratung von dringend benötigten Medikamenten.
o Trinkwasserversorgung,
Hier liegt die Verantwortung zur
vorbereitenden Maßnahmenplanung beim Betreiber, also den Versorgungsunternehmen
und bei Eigenversorgung bei den Kommunen.
o Nahrungsmittelversorgung,
Da die Nahrungsmittelversorgung durch
private Unternehmen abgebildet wird,
liegen die dortige Vorhaltung von
Versorgungsmöglichkeiten und zugehörige Maßnahmen in der
Betreiberverantwortung.
Im Bereich der Nahrungsmittelversorgung
greift weiterhin die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
o Kommunikationseinrichtungen / Mobilfunk,
Da die Kommunikationseinrichtungen und das
Mobilfunkangebot durch private Unternehmen abgebildet werden, liegen die
dortige Vorhaltung von Versorgungsmöglichkeiten und zugehörige Maßnahmen in der
Betreiberverantwortung.
Im Bereich des BOS-Digitalfunknetzes des
Landes Hessen existieren Notstromkomponenten die eine Laufzeit im Regelbetrieb
bis zu 8h sicherstellen. Seit Anfang 2021 erfolgt die Ertüchtigung von 100
Basisstationen mit stationären Netzersatzanlagen zur Aufrechterhaltung eines
Rumpfnetzes im Falle eines Ausfalls der Infrastruktur. Weiterhin stehen im
Landkreis Darmstadt-Dieburg hierfür drei Notstromaggregate zur Einspeisung an
Basisstationsstandorten zur Verfügung. Diese wurden durch das Land Hessen
beschafft und den Einheiten im Landkreis zur Verfügung gestellt.
Weiterhin existiert seitens des Landes
Hessen ein zugehöriges Konzept zur Anwendung im Falle eines
Infrastrukturausfalls.
o Sicherheit der Bürger / Feuerwehr / Polizeistation / Erreichbarkeit bei Ausfall der Kommunikationseinrichtungen,
Im Bereich der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr bildet die Zentrale Leitstelle das Herzstück der
Kommunikationseinrichtungen. Diese ist mit einer stationären
Notstromeinrichtung ausgestattet. Ein Betrieb von 48 h kann mit dem vorhandenen
Treibstoffvorrat sichergestellt werden.
Die Erreichbarkeit z.B. bei Ausfall der
Notrufleitungen kann durch die Besetzung der Feuerwehrgerätehäuser in den
Landkreiskommunen sichergestellt werden. Diese bilden dann als sogenannte
„Leuchttürme“ die Anlaufstellen bei Hilfeersuchen.
Für den Bereich der polizeilichen
Gefahrenabwehr kann keine Aussage getroffen werden.
o Mobilität, öffentliche Verkehrsmittel.
Da der öffentliche Personennahverkehr durch
private Unternehmen abgebildet wird, liegen die dortige Vorhaltung von
Versorgungsmöglichkeiten und zugehörige Maßnahmen in der
Betreiberverantwortung.
· Gibt es in den Städten / Gemeinden des Kreises Darmstadt-Dieburg öffentliche Räume, die auch im Winter bei Stromausfall über Tage beheizt bleiben können und für die Bevölkerung zugänglich sind?
Die
FW-Gerätehäuser sollen nach den Vorgaben aus den aktuellen DIN-Normen
notstromversorgt sein. Da dies erst in den letzten Jahren angepasst wurde, ist
dies bei vielen älteren Einrichtungen noch nicht der Fall. Bei Neubauten oder
größeren Renovierungen findet dies entsprechende Berücksichtigung. Die
Feuerwehrgerätehäuser sollen im Fall eines Stromausfalles wie oben beschrieben
als „Leuchttürme“ zur Verfügung stehen und den Bürgerinnen und Bürger als
Erstanlaufstelle zur Übermittlung von Ereignismeldungen und bei Hilfeersuchen
dienen. Eine Versorgung oder Betreuung der Bevölkerung in größerem Umfang kann
hierüber nicht abgebildet werden.
Bei Neubauten
von Schulen und Sporthallen im Landkreis wird mittlerweile eine
Einspeisemöglichkeit für Notstrom eingeplant und realisiert. Bei
Bestandsobjekten erfolgte eine teilweise Nachrüstung entsprechender
Einspeisemöglichkeiten. Nähere Informationen können hierzu über das DADI-Werk
als Betreiber angefragt werden.
In Bezug auf
die Vorhaltung solcher Möglichkeiten in kommunalen Einrichtungen erfolgen in
regelmäßigen Abständen Informationen und Abfragen bei den Kreis-kommunen. Im
Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind weitere Maßnahmen hier durch die
Kommunen zu planen.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die vorliegenden Planungen
auf den Rahmenempfehlungen zur Einsatzplanung des Brand- und
Katastrophenschutzes bei flächendeckenden, langandauernden Stromausfällen und
den zugehörigen Sonderschutzplänen des HMdIS beruhen.
An die notwendige Eigenverantwortung und Notfallvorsorge der
Bürgerinnen und Bürger wird im Rahmen von regelmäßigen Informationen und
zahlreichen, teils bundesweiten, Medienkampagnen appelliert. Grundlage hierzu
bilden die Empfehlungen des zuständigen Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK).