Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke. und Klimaliste:

 

wir bitten Sie, diese Anfrage im Rahmen der kommenden Kreistagssitzung am 08.11.2021 uns zu beantworten:

 

Problem: Durch die aktuelle Umsetzung der Energiewende gibt es Bedenken, dass es nach der aktuell geplanten Abschaltung der AKWs (Ende 2021) und zusätzlicher Kohlekraftwerke (ab 2022) zu einem sog. „Braun-out“ bzw. „Black-out“ kommen könnte.

 

Durch die gestartete Kampagne des Katastrophenschutzes wird zwar die Bevölkerung informiert, was in einen solchen Ausnahmezustand zu beachten ist, jedoch bleiben für den Landkreis Darmstadt-Dieburg einige Fragen offen.

 

 

·         Wer garantiert, dass die Stromversorgung innerhalb welcher Zeit zu 100 % wieder hergestellt werden kann?

 

Die hier gewünschte Garantie kann aus unserer Sicht niemand gewährleisten. Lediglich die nicht unerheblichen wirtschaftlichen Interessen der Energieversorger lassen darauf hoffen, dass diese alles dafür tun werden, die Stromversorgung so schnell wie möglich wiederherzustellen.

 

·         Wie lange (hier bitte Angaben in Stunden / Tage) kann die Versorgung der Bevölkerung im Landkreis bei einem „Blackout“ (Stromausfall bis zu einer Woche) sichergestellt werden für:

 

o   Betrieb der Krankenhäuser (Regelbetrieb / Notbetrieb),

 

Notstromversorgung gemäß der Angaben im Krankenhauseinsatzplan (KHEP)

der Kreiskliniken bei Regelbetrieb (Volllast) 78 h mit vorhandenem Treibstoffvorrat.

 

o   Ärztliche Versorgung der Bürger / Apotheken,

 

Arztpraxen und Apotheken stellen private Unternehmen dar, sodass die dortige Vorhaltung von Versorgungsmöglichkeiten und zugehörige Maßnahmen im Rahmen der Betreiberverantwortung liegen.

Im Bereich der Medikamentenversorgung greift auch die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zur entsprechenden Bevorratung von dringend benötigten Medikamenten.

 

o   Trinkwasserversorgung,

 

Hier liegt die Verantwortung zur vorbereitenden Maßnahmenplanung beim Betreiber, also den Versorgungsunternehmen und bei Eigenversorgung bei den Kommunen.

 

o   Nahrungsmittelversorgung,

 

Da die Nahrungsmittelversorgung durch private Unternehmen abgebildet wird,

liegen die dortige Vorhaltung von Versorgungsmöglichkeiten und zugehörige Maßnahmen in der Betreiberverantwortung.

Im Bereich der Nahrungsmittelversorgung greift weiterhin die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

 

o   Kommunikationseinrichtungen / Mobilfunk,

 

Da die Kommunikationseinrichtungen und das Mobilfunkangebot durch private Unternehmen abgebildet werden, liegen die dortige Vorhaltung von Versorgungsmöglichkeiten und zugehörige Maßnahmen in der Betreiberverantwortung.

 

Im Bereich des BOS-Digitalfunknetzes des Landes Hessen existieren Notstromkomponenten die eine Laufzeit im Regelbetrieb bis zu 8h sicherstellen. Seit Anfang 2021 erfolgt die Ertüchtigung von 100 Basisstationen mit stationären Netzersatzanlagen zur Aufrechterhaltung eines Rumpfnetzes im Falle eines Ausfalls der Infrastruktur. Weiterhin stehen im Landkreis Darmstadt-Dieburg hierfür drei Notstromaggregate zur Einspeisung an Basisstationsstandorten zur Verfügung. Diese wurden durch das Land Hessen beschafft und den Einheiten im Landkreis zur Verfügung gestellt.

Weiterhin existiert seitens des Landes Hessen ein zugehöriges Konzept zur Anwendung im Falle eines Infrastrukturausfalls.

 

o   Sicherheit der Bürger / Feuerwehr / Polizeistation / Erreichbarkeit bei Ausfall der Kommunikationseinrichtungen,

 

Im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bildet die Zentrale Leitstelle das Herzstück der Kommunikationseinrichtungen. Diese ist mit einer stationären Notstromeinrichtung ausgestattet. Ein Betrieb von 48 h kann mit dem vorhandenen Treibstoffvorrat sichergestellt werden.

 

Die Erreichbarkeit z.B. bei Ausfall der Notrufleitungen kann durch die Besetzung der Feuerwehrgerätehäuser in den Landkreiskommunen sichergestellt werden. Diese bilden dann als sogenannte „Leuchttürme“ die Anlaufstellen bei Hilfeersuchen.

 

Für den Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr kann keine Aussage getroffen werden.

 

o   Mobilität, öffentliche Verkehrsmittel.

 

Da der öffentliche Personennahverkehr durch private Unternehmen abgebildet wird, liegen die dortige Vorhaltung von Versorgungsmöglichkeiten und zugehörige Maßnahmen in der Betreiberverantwortung.

 

·         Gibt es in den Städten / Gemeinden des Kreises Darmstadt-Dieburg öffentliche Räume, die auch im Winter bei Stromausfall über Tage beheizt bleiben können und für die Bevölkerung zugänglich sind?

 

Die FW-Gerätehäuser sollen nach den Vorgaben aus den aktuellen DIN-Normen notstromversorgt sein. Da dies erst in den letzten Jahren angepasst wurde, ist dies bei vielen älteren Einrichtungen noch nicht der Fall. Bei Neubauten oder größeren Renovierungen findet dies entsprechende Berücksichtigung. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen im Fall eines Stromausfalles wie oben beschrieben als „Leuchttürme“ zur Verfügung stehen und den Bürgerinnen und Bürger als Erstanlaufstelle zur Übermittlung von Ereignismeldungen und bei Hilfeersuchen dienen. Eine Versorgung oder Betreuung der Bevölkerung in größerem Umfang kann hierüber nicht abgebildet werden.

 

Bei Neubauten von Schulen und Sporthallen im Landkreis wird mittlerweile eine Einspeisemöglichkeit für Notstrom eingeplant und realisiert. Bei Bestandsobjekten erfolgte eine teilweise Nachrüstung entsprechender Einspeisemöglichkeiten. Nähere Informationen können hierzu über das DADI-Werk als Betreiber angefragt werden.

 

In Bezug auf die Vorhaltung solcher Möglichkeiten in kommunalen Einrichtungen erfolgen in regelmäßigen Abständen Informationen und Abfragen bei den Kreis-kommunen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind weitere Maßnahmen hier durch die Kommunen zu planen.

 

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die vorliegenden Planungen auf den Rahmenempfehlungen zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei flächendeckenden, langandauernden Stromausfällen und den zugehörigen Sonderschutzplänen des HMdIS beruhen.

 

An die notwendige Eigenverantwortung und Notfallvorsorge der Bürgerinnen und Bürger wird im Rahmen von regelmäßigen Informationen und zahlreichen, teils bundesweiten, Medienkampagnen appelliert. Grundlage hierzu bilden die Empfehlungen des zuständigen Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).