Beschluss: erledigt

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausstattung von Landrat, hauptamtlichen Kreisbeigeordneten und Führungskräften der Eigenbetriebe mit Dienstwagen wird künftig derart geregelt, dass mindestens eine Stufe niedriger in der betreffenden Wagenklasse erreicht wird. Außerdem ist künftig die Beschaffung von Autos mit Elektroantrieb der Regelfall. Die Beschaffung von Verbrennern ist dementsprechend, z.B. beim Bedarf für Langstreckenfahrten, als Ausnahmefall zu begründen und mit der Möglichkeit der Nutzung alternativer Verkehrsmittel, insbesondere der Bahn, hinsichtlich der Kosten und der CO2-Bilanz abzugleichen. Die Zahl der Dienstfahrzeuge im Fuhrpark des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist einer Prüfung zu unterziehen. Die Ergebnisse sind dem Kreistag vorzustellen.