Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Im Landkreis DA/DI wird den Schulanfängern, deren Eltern ALG II beziehen, eine am realen Bedarf sich orientierende Einschulungsbeihilfe gewährt! Diese Leistung ist als Ausgleich für Einmalanschaffungen für Ordner, Bleistifte, Blöcke etc. zu sehen. Gleichzeitig deckt diese Einmalbeihilfe auch die kostenlose Nutzung von Unterrichtsmaterial ab.