Nachtrag: 08.11.2021

Beschluss: verwiesen

Beschlussvorschlag:

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2021 wird in nachfolgender Form beschlossen:

 

§ 1 Haushaltsgesamtbeträge

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im Jahr 2021

 

 

erhöht um

EUR

vermindert um EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher EUR

auf nunmehr

EUR festgesetzt

im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

die Erträge

3.677.216

5.184.411

557.256.978

555.749.783

die Aufwendungen

18.305.704

5.884.605

556.436.243

568.857.342

der Saldo

0

13.928.294

820.735

-13.107.559

 

 

 

 

 

im außerordentl. Ergebnis

 

 

 

 

die Erträge

0

0

2.000

2.000

die Aufwendungen

1.500.000

0

0

1.500.000

der Saldo

0

1.500.000

2.000

-1.498.000

 

 

 

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

0

15.428.294

11.261.689

-4.166.605

aus Investitionstätigkeit

 

 

 

 

die Einzahlungen

0

0

14.698.032

14.698.032

die Auszahlungen

0

0

27.939.365

27.939.365

der Saldo

0

0

-13.241.333

-13.241.333

aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

die Einzahlungen

0

0

14.561.154

14.561.154

die Auszahlungen

0

0

23.925.575

23.925.575

der Saldo

0

0

-9.364.421

-9.364.421

 

Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von 14.605.559 EUR aus.

 

Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 26.772.359 EUR aus.

 

§ 7 Stellenplan

 

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans am 13.12.2021 beschlossene Stellenplan.

 

Die Festsetzungen der §§ 2 bis 6 der Haushaltssatzung 2021 werden nicht verändert.