Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von WASG-Die Linke-DKP:

 

Ergänzend zu unserer Anfrage „Unterstützung von Vermittlungsagenturen“ vom 23.8.06:

 

1)                  Welche Tätigkeiten über die 331 Ein Euro Jobber an ihren jeweiligen Einsatzorten aus?

 

Im kommunalen, kulturellen und schulischen Bereich vornehmlich als Helfer in der Grünpflege (Beseitigung von Unkraut auf Wegen und auf Baumscheiben im Straßenraum), Hausmeisterhelfer, Sekretariats- und/oder Bibliotheks- (Mediotheks-) Assistentin oder als Helferin im hauswirtschaftlichen Bereich/Schülercafe, sowie für zusätzliche pädagogische Angebote (Hausaufgabenbetreuung).

 

Im Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales überwiegend als Seniorenbegleiterin und in der Mitarbeit bei der Freizeitgestaltung (Vorlesen, Basteln, Handarbeiten, Spielen, Musizieren, Begleitung bei Spaziergängen, Ausfahrt im Rollstuhl).

 

Im kirchlichen Bereich in der Vor- und Nachbereitung von Gottesdiensten und sonstigen Veranstaltungen, Aufarbeitung des Kirchenarchivs, Erstellung von Chroniken; Unterstützung des Pfarrers bei der Gemeindebetreuung, ggf. auch in der Unterstützung der hauptberuflichen Mitarbeiterinnen in den Pfarrbüros.

 

Im Bereich Naturschutz/Tierschutz/Landschaftspflege in der Unterstützung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit der Natur- und Umweltschutzverbände und in der Versorgung bzw. Betreuung von herrenlosen Tieren.

 

Daneben arbeitet die KfB mit fünf renommierten Bildungsträgern in der Region zusammen. Im Rahmen dieser sog. Qualifizierenden Beschäftigungen haben die „Ein Euro Jobber“ entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen die Möglichkeit, an verschiedenen Qualifizierungsmodulen Teil zu nehmen.

 

 

2)                  Welchen Berufen gingen diese 331 Ein Euro Jobber vor ihrer jetzigen Tätigkeit nach?

 

GzA-Kräfte sollen durch die sog. 1 €-Jobs wieder an das Erwerbsleben herangeführt werden. In der Regel waren die Kräfte mehrere Jahre arbeitslos, haben zum großen Teil keinen Berufs- bzw. Schulabschluss. Eine individuelle Auswertung aller GzA-Kräfte und die Dokumentation würden zwei Wochen beanspruchen, da diese Auswertung nicht aus dem EDV-System heraus erstellt werden kann. Diese Personalkapazitäten haben wir momentan nicht.

 

 

3)                  Wer hat zuvor die Tätigkeit dieser Ein Euro Jobber erledigt?

 

Da diese Tätigkeiten zusätzlich sind, hat sie i. d. R. niemand vorher ausgeführt.

 

 

4)                  In welchen Beschäftigungsverhältnissen steht diese ursprüngliche Personengruppe heute? Sind  Sie u. U. wieder arbeitslos? Haben Sie gar neue Beschäftigungen und in welchen Berufszweigen.

Als Ein Euro Jobber oder auf 400 € Basis oder reguläre sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten? Voll – oder Teilzeit?

 

Die in GzA Beschäftigten waren zum überwiegenden Teil auch im Monat August noch in den Arbeitsgelegenheiten eingesetzt. Wir können momentan keine Prozesskennzahlen zentral auswerten. Um diese Frage valide zu beantworten, müssten wir alle gzA-Kräfte seit 01.01.2005 auswerten, um zu eruieren, ob diese Empfänger von Leistungen nach dem SGB II jetzt in ein (sozialversicherungs-pflichtiges) Beschäftigungsverhältnis übergegangen sind. Diese Evaluation wäre sicherlich sinnvoll, ist aber auf der Grundlage der jetzigen Personalsituation nicht leistbar, da diejenigen, die keine Leistungen mehr bekommen, angeschrieben werden müssten, der Wohnort recherchiert werden müsste etc.

 

 

5)                  Wie viele der derzeit 331 beschäftigten Ein Euro Jobber wird im Anschluss an ihre jetzige Tätigkeit ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältniss angeboten?

 

Es ist zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob und wie vielen der derzeit in Arbeitsgelegenheiten beschäftigten Menschen im Anschluss an die Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden kann. Diese Frage regelt der (Arbeits-)Markt durch Angebot und Nachfrage. Die KfB kann z.B. durch in Aussichtstellung eines Eingliederungszuschusses ein kleines Regulativ anbieten.

 

Für die Beantwortung dieser Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 165,20 Euro entstanden.