Beschluss: geändert beschlossen

Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird gem. § 114d in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält im Einzelnen folgende Festlegungen:

 

-         Die Neufestsetzung des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 192.779.810 EUR und in den Aufwendungen auf 222.499.385 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Finanzhaushalts      

a)      der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf

- 19.942.285 EUR,

b)      der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 7.017.840 EUR,

c)      der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

- 1.482.160 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Gesamtbetrages der Kredite auf 7.103.070 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen auf 273.000 EUR.

-         Keine Veränderung des Höchstbetrages für Kassenkredite.

-         Die Neufestsetzung des Hebesatzes für die Kreisumlage auf 36,2 % und für den Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 17.3 %.

-         Keine Veränderung des Stellenplanes.

 

Beschluss:

 

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2006 wird beschlossen.