Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Kreistag bildet gemäß § 38 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung einen Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten.

2.      Der Ausschuss besteht aus 15 Mitgliedern.

3.      Die Bildung erfolgt im Benennungsverfahren gemäß § 33 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung i. V. m. § 62 Abs. 2 Hess. Gemeindeordnung (SPD: 6 Sitze, CDU: 5 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen: 2 Sitze, FDP: 1 Sitz, FWG: 1 Sitz).

4.      Der Ausschuss wird beauftragt, die Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung vom 15.5.2006 vorzubereiten.

 

Vorsitzender Dr. Lavies stellt folgende Zusammensetzung des Ausschusses fest:

 

·        SPD-Fraktion:

o       Abg. Dahms

o       Abg. Deusinger

o       Abg. Hartmann, Bernd

o       Abg. Hörr

o       Abg. Dr. Lavies

o       Abg. Wucherpfennig

·        CDU-Fraktion:

o       Abg. Gola

o       Abg. Henke

o       Abg. Hesser

o       Abg. Neipp

o       Abg. Neunhoeffer

·        Grüne-Fraktion:

o       Abg. Harth

o       Abg. Streicher-Eickhoff

·        FDP-Fraktion:

o       Abg. Hoffie (für 1. Sitzung: Abg. Dr. Achilles als Vertreter)

·        FWG-Fraktion:

o       Abg. Fischer

·        WASG-Die Linke-DKP-Fraktion (Minderheitenvertreter):

o       Fehlanzeige