Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

1.         Der Verbandsvorstand stellt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Investitionsprogramm und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2021 - 2025 gemäß § 97 Abs. 1 HGO fest.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)    den Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen von 1.026.578 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 1.026.593 Euro (Fehlbedarf 15 Euro),

b)   den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von -15 Euro, mit Einzahlungen von 8.773.373 Euro und Auszahlungen von 8.849.283 Euro aus Investitionstätigkeit (Saldo -75.910 Euro) und mit einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro (Zahlungsmittelbedarf von insgesamt 75.925 Euro),

c)    keine Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

d)   keine Verpflichtungsermächtigungen,

e)    den Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit 8.849.283 Euro,

f)    die Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 132.985 Euro, wobei sich die Anteile für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung ergeben.

 

2.         Der festgestellte Entwurf wird der Verbandsversammlung zur Beratung und

Beschlussfassung vorgelegt.