Anfrage der
Fraktion der FDP:
1. Welche Kommunen, Eigenbetriebe und Zweckverbände im Landkreis bedienen sich der Zentralen Auftragsvergabestelle des Kreises?
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarungen zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit der Zentralen Auftragsvergabestelle
(ZAvS) bestehen derzeit mit folgenden Kommunen, Eigenbetrieben und
Zweckverbänden des Landkreises Darmstadt-Dieburg:
Stadt/Gemeinde |
Vereinbarung
ab: |
Alsbach-Hähnlein |
01.04.2014 |
Babenhausen |
01.09.2015 |
Bickenbach |
01.04.2014 |
Dieburg |
15.08.2017 |
Eppertshausen |
01.04.2014 |
Erzhausen |
01.01.2020 |
Fischbachtal |
15.05.2016 |
Griesheim |
01.05.2016 |
Groß-Bieberau |
01.08.2015 |
Groß-Umstadt |
01.04.2014 |
Groß-Zimmern |
01.04.2014 |
Messel |
01.01.2017 |
Mühltal |
01.03.2015 |
Münster |
01.03.2017 |
Ober-Ramstadt |
01.01.2017 |
Otzberg |
01.11.2017 |
Pfungstadt |
01.04.2014 |
Reinheim |
01.08.2017 |
Roßdorf |
01.02.2016 |
Schaafheim |
01.03.2018 |
Weiterstadt |
01.04.2014 |
|
|
Zweckverbände/Eigenbetriebe |
Vereinbarung
ab: |
Zweckverband „Kommunale Dienste
Alsbach-Hähnlein-Zwingenberg“ |
01.08.2015 |
Zweckverband SENIO |
01.06.2015 |
Abwasserverband Bickenbach,
Seeheim-Jugenheim |
01.01.2017 |
Zweckverband Gemeinschaftskasse
der Gemeinden des Landkreises DA-DI |
15.08.2016 |
Abwasserverband
Alsbach-Zwingenberg-Hähnlein |
01.09.2018 |
Zweckverband Abfall- und
Wertstoffeinsammlung für den Landkreis DA-DI |
01.01.2019 |
Zweckverband NGA-Netz
Darmstadt-Dieburg |
01.07.2019 |
Zweckverband DADINA |
15.01.2021 |
AZUR GmbH |
01.10.2020 |
Abwasserverband MODAU |
15.09.2021 |
Hinzu
kommen weitere 10 öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit öffentlichen
Auftraggebern außerhalb des Landkreises.
2. Wieviel Personal ist aktuell mit diesem Dienstleistungsangebot betraut?
Die Zentrale
Auftragsvergabestelle ist mit 17 Mitarbeitenden (einschließlich
Fachgebietsleitung) in den Bereichen der prüfenden Tätigkeiten, der
Vergabebegleitung und der Assistenz/Sekretariat besetzt. Hiervon sind 9
Mitarbeitende in Teilzeit mit Kontingenten von 15,75 bis 30 Wochenstunden, die
Fachgebietsleitung mit 36 Wochenstunden beschäftigt. Speziell für den Bereich
der IKZ sind hiervon derzeit drei Teilzeitstellen mit Kontingenten zwischen 20
und 29,25 Wochenstunden für prüfende Tätigkeiten besetzt. Anteilig treten
Kontingente für Vergabebegleitung und Assistenz/Sekretariat hinzu.
3. Welche Auftragssummen werden durchschnittlich ausgeschrieben?
Im
Vorjahreszeitraum wurden für die Kommunen, Eigenbetriebe und Zweckverbände im
Landkreis 105 Vergabeverfahren mit einem Gesamtauftragswert von 44.723.501,95 €
ausgeschrieben. Damit ergibt sich ein Durchschnittswert von 425.938,11 €.
4. Wie lange dauern Ausschreibungsverfahren durchschnittlich?
Die
reine Verfahrensdauer (von der Veröffentlichung bis zur Auftragserteilung) ist
durch das Vergaberecht bestimmt und hängt wesentlich davon ab, ob es sich um
nationale Ausschreibungen handelt oder solche, die dem EU-Vergaberechtsregime
unterliegen, weil letztere gemäß den in der Vergabeverordnung festgelegten
Regelungen deutlich längere Mindestangebotsfristen erfordern. Auch ist zu
differenzieren zwischen einstufigen Verfahren, wie zum Beispiel der
Öffentlichen Ausschreibung, und jenen mit Teilnahmewettbewerb, die in zwei
Stufen ablaufen und bei denen damit nahezu der doppelte Zeitaufwand anfällt.
Abseits
der gesetzlich geregelten Fristen fällt bei der IKZ mit der ZAvS je nach
erteiltem Auftrag ein Prüfaufwand an, über dessen zeitlichen Faktor keine
Statistik geführt wird. Gemäß den Richtlinien der ZAvS für Planer und Berater
ist von einer Vorbereitungszeit für ein Ausschreibungsverfahren von 4 Wochen
auszugehen, der für die vergaberechtliche Prüfung der Vergabeunterlagen
(gegebenenfalls in mehreren Prüfläufen) bis zu deren Freigabe einzuplanen ist.
Je nach Umfang und Qualität der Vergabeunterlagen, aber auch der personellen
Auslastung kann dieser Zeitraum durchaus länger sein.
Den
Mandanten im Bereich der IKZ steht es allerdings frei, die Prüfung der
Vergabeunterlagen (sowie der eingegangenen Angebote und der Vergabeempfehlung)
zu beauftragen. Die Verfahrensdauer kann also durch den Verzicht auf die
prüfenden Tätigkeiten deutlich verkürzt werden. Die Mehrzahl der Mandanten im
Bereich der IKZ macht hiervon allerdings keinen Gebrauch, weil es gerade die
Sicherheit in vergaberechtlichen Belangen ist, die neben dem vereinfachten
Zugang zur elektronischen Vergabe Motivation für die Zusammenarbeit mit der
ZAvS ist.
Dies
vorausgeschickt ist für eine Öffentliche Ausschreibung (national) mit einer
Verfahrensdauer von etwa 3 Monaten und für ein Offenes Verfahren (europaweit)
von etwa 4 Monaten auszugehen, soweit die ZAvS auch die Prüftätigkeiten
erbringt.
5. Bei wie vielen Verfahren musste wegen Bieter-Widersprüchen o.ä, nachgebessert werden?
Im Rahmen der
Angebotsfrist sind Bieteranfragen zulässig und führen immer wieder zu
fachlich-inhaltlichen Konkretisierungen der Vergabeunterlagen. Bietereinsprüche
und Rügen zur beabsichtigten Auftragsvergabe sind deutlich seltener, führen
jedoch fast nie zu einer Änderung der Zuschlagsentscheidung oder der
Rückversetzung des Vergabeverfahrens. Die Rügen sind fast immer als unbegründet
zurückzuweisen. Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer gingen stets zugunsten
der ausschreibenden Stellen aus und führten somit zu keinen Korrekturen im
Vergabeverfahren.
6. Wie hoch ist die Kostendeckung dieses Gebührenhaushaltes?
Die
Kostendeckung hängt wesentlich von der Zahl der Vergabeverfahren ab, die von
der Zentralen Auftragsvergabestelle bearbeitet werden und die mit Zeitaufwand
bebucht werden können. Auf die Zahl der Vergabeverfahren hat die ZAvS somit
keinen Einfluss. Weiterhin hatte die ZAvS im Vorjahr drei dauerhafte personelle
Ausfälle und zwei Mitarbeitende in der Einarbeitungsphase, so dass eine
Kostendeckung des Gebührenhaushalts nicht erreicht werden konnte.
7. Ließe sich durch zusätzlich eingestelltes Personal die durchschnittliche Verfahrensdauer kostenneutral beschleunigen?
Die
ZAvS bearbeitet ausschließlich Verfahren, die ihr von anderen
Organisationseinheiten übertragen werden. Insofern hat sie keinen Einfluss auf
die Menge der Verfahren und den Zeitpunkt der erforderlichen Bearbeitung. Es
kommt deshalb immer wieder zu Belastungsspitzen, die im Rahmen des
Personalbestandes abgefangen werden müssen und zu Verzögerungen führen können.
Zusätzliches Personal würde in diesen Belastungsspitzen zwar die
Verfahrensdauern verkürzen, allerdings auch außerhalb dieses Zeitraums
Personalkosten erzeugen.
Von
einer kostenneutralen Verkürzung der Verfahrensdauern durch zusätzliches
Personal kann nicht ausgegangen werden.