Beschluss:
1. Der Verbandsvorstand stellt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Investitionsprogramm und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2021 - 2025 gemäß § 97 Abs. 1 HGO fest.
Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet folgende Festsetzungen:
a) den Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen von 1.026.578 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 1.026.593 Euro (Fehlbedarf 15 Euro),
b)
den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus
laufender Verwaltungstätigkeit
von -15 Euro, mit Einzahlungen von 8.773.373 Euro und Auszahlungen von 8.849.283
Euro aus Investitionstätigkeit (Saldo -75.910 Euro) und mit einem
Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro (Zahlungsmittelbedarf
von insgesamt 75.925 Euro),
c) keine Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,
d) keine Verpflichtungsermächtigungen,
e) den Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit 8.849.283 Euro,
f) die Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 132.985 Euro, wobei sich die Anteile für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung ergeben.
2. Der festgestellte Entwurf wird der Verbandsversammlung zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.