Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 wird gem.

§ 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält im Einzelnen folgende Veränderungen:

 

-         Die Neufestsetzung des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 197.118.070 EUR und in den Aufwendungen auf 233.205.885 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Investitionsplanes in den Einnahmen auf 4.981.570 EUR und in den Ausgaben auf 18.139.840 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Finanzhaushaltes in den Einzahlungen auf 13.244.220 EUR und in den Auszahlungen auf 7.385.950 EUR.

-         Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Kredite.

-         Die Neufestsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen auf 10.395.390 EUR.

 

Die Beteiligung der Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.