Beschluss:
- Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß §5 Satz 2 Nr.4 und §7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
- Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt- Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg
hat den Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das
Haushaltsjahr 2021 in seiner Sitzung am 08.11.2021 wie folgt beschlossen:
1. Erfolgsplan:
2.
Vermögensplan:
3. Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen
erforderlich ist, wird von 28.202.053 € um 2.275.807 €
auf 30.477.860 € angehoben.
4. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2021 zur Leistung von Ausgaben in
künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant war,
wird von 28.000.000 € um 5.700.000 €
auf 33.700.000 € angehoben.
5. Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite,
die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, bleibt unverändert zum Wirtschaftsplan 2021 auf
35.000.000 €.
6. Stellenübersicht
Es gilt weiterhin die vom Kreistag am
14.12.2020 beschlossene Stellenübersicht 2021.