Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Die Stelle der/des hauptamtlichen Kreisbeigeordneten wird nach Ablauf der Amtszeit der derzeitigen hauptamtlichen Kreisbeigeordneten am 31.12.2021 nicht mehr besetzt.
2. Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert: §2 (1) c) wird gestrichen.
3. Die Bildung eines Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten ist damit obsolet.