Nachtrag: 15.09.2021

Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Für Infrastruktureinrichtungen, in denen sich besonders schutzbedürftige Personen aufhalten, wie bspw. Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind in den potentiellen Überschwemmungsgebieten gesonderte Schutz- und Alarmierungspläne vorzulegen.