Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die ZAW Geschäftsführung - vertreten durch die Gruneberg Rechtsanwälte - wird beauftragt, Klage gegen das duale System Reclay Systems GmbH auf Zahlung des Mitbenutzungsentgelts gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 VerpackG für das Jahr 2019 einzureichen.