Sitzung: 29.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0105-2021/ZAW
Beschluss:
Das am 16.12.1998 beschlossene und am 23.10.2018 zuletzt geänderte Bauabfallsammelstellenkonzept wird unter Ziff. 12 wie folgt geändert:
12.) Die kommunalen Betreiber erhalten vom ZAW eine Öffnungszeitenpauschale von 39,69 € pro Öffnungsstunde im Kalenderjahr (PersKost u. VerwGemKost einer Verw-Kraft EG 5 gemäß dem jeweils aktuellen KGST-Gutachten, zzt. 2020/2021).
Die Änderung tritt am 01.01.2022 in Kraft.