Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Das am 16.12.1998 beschlossene und am 23.10.2018 zuletzt geänderte Bauabfallsammelstellenkonzept wird unter Ziff. 12 wie folgt geändert:

 

12.)      Die kommunalen Betreiber erhalten vom ZAW eine Öffnungszeitenpauschale von 39,69 €            pro Öffnungsstunde im Kalenderjahr (PersKost u. VerwGemKost einer Verw-Kraft EG 5       gemäß dem jeweils aktuellen KGST-Gutachten, zzt. 2020/2021).

 

Die Änderung tritt am 01.01.2022 in Kraft.