Herr Anzoul berichtet, dass er schon in der konstituierenden Sitzung des Kreisausländerbeirates erläutert hatte, dass der Ausländerbeirat Groß-Umstadt ein Einschulungsfeier für Kinder mit Migrationshintergrund in Groß-Umstadt ausrichten möchte und eine Antrag an den Kreisausländerbeirat als Mitveranstalter und Zuschuss zur Finanzierung noch folgen wird.

 

Die Einschulungsfeier war für Ende August geplant wurde aber letztendlich am 03.09.2021 durchgeführt. Es war eine kleine Einschulungsfeier an der Ernst-Reuter-Schule. Die Veranstaltung fand im Freien statt, weil sonst der organisatorische Aufwand für eine Veranstaltung im innenbereich zu groß wäre (insbesondere Kontrolle der 3 G Regeln).

Es haben circa 50 Kinder mit ihren Familien teilgenommen.

 

Die Einschulungsfeier sollte den Kindern dabei helfen, sich auf die Schule zu freuen und Ihnen einen guten Start in die Schulzeit ermöglichen.

 

Die Erstklässler bekamen ein kleines Geschenk und eine Urkunde. Zwei Lehrerinnen mit Migrationshintergrund die auch diese Grundschule besucht hatten haben eine Ansprache gehalten und das Schulsystem erläutert. Die Eltern wurden auch für ihre Rolle im Zusammenhang mit dem Schulbesuch ihrer Kinder sensibilisiert.

 

Es entsteht eine Diskussion über das Prozedere von Anträgen auf Beteiligung und finanzielle Unterstützung durch den Kreisausländerbeirat.

 

Frau Aslanidou regt an, in Zukunft mit der Geschäftsstelle im Vorfeld einer Antragstellung Verbindung aufzunehmen. Die Geschäftsstelle kann bei der Vorbereitung der Antragstellung Hilfestellung anbieten, damit die Anträge rechtzeitig und formal richtig eingereicht werden. Ferner regt sie an, einen Antragsentwurf zu erstellen und an alle Kreisausländerbeiratsmitglieder zu schicken.

 

Nach langer Diskussion über die richtige Vorgehensweise wird folgender Vorschlag von Frau Aslanidou eingebracht und beschlossen.

 

Der Kreisausländerbeirat beschließt einstimmig als Mitveranstalter des am 30.09.2021 stattgefundenen Schulfestes dem Ausländerbeirat Groß-Umstadt 500,- Euro für die entstandenen Kosten zu überweisen. Dies unter dem Vorbehalt, dass der mündlich gestellte Antrag der Geschäftsstelle in schriftlicher Form bis zum 10.10.2021 vorliegt.