Nachtrag: 02.09.2021

Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück gibt das Ergebnis des nachstehend genauer bezeichneten Prüfauftrages zur Kenntnis.

 

In der Kreistagssitzung am 08.02.2021 wurde der Kreisausschuss beauftragt zu prüfen, ob Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG im Landkreis Darmstadt-Dieburg der Jahresbeitrag für den Mieterbund Darmstadt finanziert werden kann.

 

Auf Nachfrage hat die stellvertretende Geschäftsführerin Dr. Kyra Seidenberg am 13.07.2021 bestätigt, dass die vorgenannten Leistungsempfänger*innen einen „Mieterschutzbrief“ für ein Jahr zu einem Jahrespreis von 66,-- € erhalten können. Die Schätzung des jährlichen Bedarfes ergab ca. 100 Fälle im SGB II, ca. 30 Fälle im SGB XII und ca. 45 Fälle im AsylblG – insgesamt also ca. 175 jährlich mit einem Gesamtkostenvolumen von 11.550,-- €.

 

Sofort mit dem Beitritt können die Beratungsleistungen des Mieterbundes in Anspruch genommen werden - es gibt keine Wartepflichten.

 

Die Beratung umfasst insbesondere:

 

·         Führen jeder Art von Schriftverkehr

·         Prüfung von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen

·         Beurteilung von Kündigungen

·         Tipps, wie selbst gekündigt werden kann

·         Führen von Verhandlungen mit Vermietern und Behörden

·         Prüfen des Mietvertrages

·         Erläutern unwirksamer Vertragsvereinbarungen

·         Unterstützung, um die Kaution wieder zu bekommen

·         Berechnen der Miete nach dem Mietspiegel

·         Einordnen der Höhe der Heizkosten nach dem Heizspiegel

·         Überprüfen von Wohngeld- und Fehlbelegungsbescheiden

·         Besprechung neuer Mietverträge

·         Aushandeln von Mietaufhebungsverträgen

·         Prüfen von Höhe und Rechtmäßigkeit von Mietminderungen

 

Die Übernahme der Kosten des Mieterschutzbriefes auf Antrag im begründeten Einzelfall ohne Rechtsanspruch ist zu empfehlen, stellt sie doch in einem zunehmend schwieriger werdenden Rechtsgebiet kostengünstig eine Art „Augenhöhe“ zwischen den Mietvertragsparteien her und lässt gerade im Bereich von Neben- und Heizkostennachforderungen, Mieterhöhungen und Mietminderungen darüber hinaus auch Einsparungen erwarten.