Nachtrag: 02.09.2021

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die siebte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wird in nachstehender Fassung beschlossen:

 

Siebte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger

 

Artikel 1

§ 4 (Aufwandsentschädigung für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger) Absatz 2 Buchstabe d) wird wie folgt neu gefasst:

 

„die Leiterin oder der Leiter des Medienzentrums des Landkreises Darmstadt-Dieburg: 450,00 Euro,“

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2021 (Kalendarischer Beginn des Schuljahres 2021/2022) in Kraft.“

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2021 und vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2022 unter dem Produkt 1.03.09.01.09 (Medienzentrum Dieburg) dem Sachkonto 6780200 haushaltsrechtlich zur Verfügung.