Beschluss:
Der Kreistag möge beschließen:
Der § 3 der „Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger“ wird wie folgt geändert:
§ 3 (Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen)
(1) Ehrenamtlich
Tätige erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistages, des
Kreisausschusses, von deren Hilfsorganen und anderer Gremien, die beim
Landkreis Darmstadt-Dieburg gebildet sind, wenn die oder der ehrenamtlich
Tätige diesen Organen und Gremien angehört oder zur Teilnahme an deren
Sitzungen verpflichtet ist, ein Sitzungsgeld von 50,00 Euro für bis zu zwei Sitzungen am Tag.