Anfrage der Fraktion der AfD:
Die AfD-Fraktion bedankt sich für die teilweise ausführliche Beantwortung ihrer Anfrage „Abwahl des Ersten Kreisbeigeordneten“ vom 17. Mai 2021. Hinsichtlich der von der Kreisverwaltung bezifferten zusätzlichen Kosten für den Landkreis, ergo den Steuerzahler, ergeben sich noch Nachfragen.
Die AfD-Fraktion versteht, dass der Erste Kreisbeigeordnete bis zu seiner Wahl als Jurist beim Land Hessen beschäftigt war. Die AfD-Fraktion geht ferner davon aus, dass er zur Wahrung seiner Amtsgeschäfte derzeit durch seinen Arbeitgeber beurlaubt ist.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
1.
Wurde bzw. wird die bisherige Stelle des Ersten
Kreisbeigeordneten beim Land Hessen neu bzw. befristet besetzt?
Dies ist dem Kreisausschuss nicht bekannt
und alleinige Entscheidung des früheren Dienstherrn (Land Hessen).
2.
Hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg durch eine ggf.
Neubesetzung weitere finanzielle Belastungen ggf. durch Beteiligung?
Nein.
3.
Frage 4 unserer ursprünglichen Anfrage bzgl. der
Gegenfinanzierung der zusätzlichen Kosten für den Austausch des Ersten
Kreisbeigeordneten wurde lapidar mit den Worten „Im Rahmen der
haushaltsrechtlichen Gesamtdeckung“ beantwortet. Da diese Antwort tatsächlich
keine ist, fragen wir daher erneut, aus welchem konkreten Bereich die
zusätzlichen Kosten aufgebracht werden?
Diese werden im Rahmen der
haushaltsrechtlichen Gesamtdeckung zur Verfügung gestellt. Die Rechtsgrundlage
findet sich in § 18 Gemeindehaushaltsverordnung.