Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

Anpassung der Richtlinie über die Verleihung des Denkmalschutzpreises des Landkreises Darmstadt-Dieburg für Leistungen im Rahmen der Kulturdenkmalpflege.

 

§1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

Der Denkmalschutzpreis wird seit 1988 in der Regel alle 2 Jahre verliehen. Er besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuweisung bis zu 5.000 Euro.