Sitzung: 16.09.2021 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0518-2021/DaDi
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Anpassung der Richtlinie über die Verleihung des Denkmalschutzpreises des Landkreises Darmstadt-Dieburg für Leistungen im Rahmen der Kulturdenkmalpflege.
§1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Der Denkmalschutzpreis wird seit 1988 in der Regel alle 2 Jahre verliehen. Er besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuweisung bis zu 5.000 Euro.