Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Kreisbeigeordnete Lück legt einen Zwischenbericht zur Weiterfinanzierung der Träger der Eingliederungshilfe gemäß des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) und der ergänzenden freiwilligen Leistungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Kenntnisnahme vor.

 

 

Bericht:

 

Durch die Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Lock-Down bestand die Gefahr, dass viele Dienstleister im sozialen Bereich keine Dienstleistungen mehr erbringen konnten. Deshalb wurde durch den Bund das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) beschlossen.

 

Vor der Verabschiedung des SodEG gab es „keine eindeutige, gesetzliche Grundlage, die es den hinter diesen Angeboten stehenden Leistungsträgern ermöglicht, ihre Zahlungen an die Sozialen Dienstleister und Einrichtungen fortzusetzen“(BMAS), wenn diese ihre Leistungen pandemiebedingt nicht mehr erbringen konnten.

 

Das SodEG bietet die gesetzliche Grundlage zur Weiterfinanzierung von Dienstleistern der Eingliederungshilfe, die ihre Leistungen insbesondere in den Einsatzbereichen Teilhabeassistenzen an Schulen sowie Autismus- und Frühfördertherapien, pandemiebedingt zeitweise gar nicht bzw. nur eingeschränkt erbringen können.

 

Grundlage der Berechnung der Leistungen nach dem SodEG ist der Durchschnittswert der Zahlungen der letzten 12 Monate. Hiervon werden bis maximal 75 % als Zuschuss gewährt. Auf den Zuschuss werden vorrangige Mittel, wie z.B. Kurzarbeitergeld, angerechnet.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 22.06.2020 beschlossen, dass zum Ausgleich der nach Anwendung des SodEG verbleibenden finanziellen Einbußen der Landkreis Darmstadt-Dieburg ab 01.05.2020 monatlich max. 25% des gemäß SodEG ermittelten Monatsdurchschnitts an soziale Dienstleister zahlt.

 

Bei insgesamt 599 Einzelmaßnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX konnten Leistungen pandemiebedingt nicht oder nur teilweise erbracht werden.
Für das Jahr 2020 haben 25 Anbieter von Eingliederungshilfe­leistungen Anträge auf Zuschussleistungen nach dem SodEG gestellt. Hiervon hatten 14 der Anbieter vorrangige Ansprüchen wie Kurzarbeitergeld, Corona-Soforthilfe oder Betriebs­schließungs­versicherungsleistungen erhalten, die bei der Zuschussbewilligung berücksichtigt wurden.

 

Für die Zeit von Mai bis Dezember 2020 wurden im Bereich Eingliederungshilfe nach dem SGB IX Zuschüsse in Höhe von insgesamt 684.768,06 € gewährt.