Sitzung: 13.09.2021 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0314-2021/DaDi
Frau
Kreisbeigeordnete Lück legt
einen Zwischenbericht zur Weiterfinanzierung der Träger der Eingliederungshilfe
gemäß des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) und der ergänzenden
freiwilligen Leistungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Kenntnisnahme
vor.
Bericht:
Durch die
Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Lock-Down bestand die Gefahr, dass
viele Dienstleister im sozialen Bereich keine Dienstleistungen mehr erbringen
konnten. Deshalb wurde durch den Bund das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
(SodEG) beschlossen.
Vor der
Verabschiedung des SodEG gab es „keine eindeutige, gesetzliche Grundlage, die
es den hinter diesen Angeboten stehenden Leistungsträgern ermöglicht, ihre
Zahlungen an die Sozialen Dienstleister und Einrichtungen fortzusetzen“(BMAS),
wenn diese ihre Leistungen pandemiebedingt nicht mehr erbringen konnten.
Das SodEG bietet die
gesetzliche Grundlage zur Weiterfinanzierung von Dienstleistern der
Eingliederungshilfe, die ihre Leistungen insbesondere in den Einsatzbereichen
Teilhabeassistenzen an Schulen sowie Autismus- und Frühfördertherapien,
pandemiebedingt zeitweise gar nicht bzw. nur eingeschränkt erbringen können.
Grundlage der
Berechnung der Leistungen nach dem SodEG ist der Durchschnittswert der
Zahlungen der letzten 12 Monate. Hiervon werden bis maximal 75 % als Zuschuss
gewährt. Auf den Zuschuss werden vorrangige Mittel, wie z.B. Kurzarbeitergeld,
angerechnet.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 22.06.2020
beschlossen, dass zum Ausgleich der nach Anwendung des SodEG verbleibenden
finanziellen Einbußen der Landkreis Darmstadt-Dieburg ab 01.05.2020 monatlich
max. 25% des gemäß SodEG ermittelten Monatsdurchschnitts an soziale
Dienstleister zahlt.
Bei insgesamt 599
Einzelmaßnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX konnten Leistungen
pandemiebedingt nicht oder nur teilweise erbracht werden.
Für das Jahr 2020 haben 25 Anbieter von Eingliederungshilfeleistungen Anträge
auf Zuschussleistungen nach dem SodEG gestellt. Hiervon hatten 14 der Anbieter
vorrangige Ansprüchen wie Kurzarbeitergeld, Corona-Soforthilfe oder Betriebsschließungsversicherungsleistungen
erhalten, die bei der Zuschussbewilligung berücksichtigt wurden.
Für die Zeit von Mai
bis Dezember 2020 wurden im Bereich Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Zuschüsse in Höhe von insgesamt 684.768,06 € gewährt.