Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beauftragt, bei der Planung des Ausbaus der B 45 zwischen Dieburg und Groß-Umstadt-Wiebelsbach folgende Kriterien zugrunde zu legen:

 

1.      Der Ausbau der Bundesstraße muss so umwelt-, natur- und ressorucenschonend wie möglich ausgeführt werden.

 

2.      Es wird ein minimaler Flächenverbrauch erreicht. Die Eingriffe sowohl in landwirtschaftlich genutzte Flächen als auch in dem Naturschutz gewidmete Flächen sind so klein wie nur möglich zu halten.

 

3.      Die B 45 wird auf maximal drei Fahrstreifen zzgl. Abbiegespuren und einen Fahrradweg ausgeweitet, der in beide Fahrtrichtungen genutzt werden kann.

 

4.      Für die Knotenpunkte wie das "Semder Kreuz" oder die Zubringer in die Groß-Umstädter Gewerbegebiete ist zu prüfen und dem Kreistag darzulegen, inwieweit durch intelligente Ampelschaltungen der Stau im Berufsverkehr verringert oder vermieden werden kann. Hierzu ist insbesondere zu prüfen, ob an den betroffenen Knotenpunkten computergestützte Vorrangschaltungen für den Geradeausverkehr (längere Grünphasen) derart möglich sind, dass morgens der Verkehr Richtung Dieburg und nachmittags Richtung Odenwald verflüssigt wird. Es ist zu prüfen, inwieweit Kreisel statt der Lichtsignalanlagen eingesetzt werden können, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Der Kreisausschuss hat bei Bund und Land darauf zu drängen, dass diese Lösungen zeitnah geprüft und ggf. realisiert werden, bevor der Ausbau der Bundesstraße beschlossen ist.

 

5.      Der Kreisausschuss beauftragt (im Idealfall gemeinsam mit dem Odenwaldkreis) eine umfassende und fundierte wissenschaftliche Untersuchung, in der rechtzeitig vor dem Abschluss der Planungen für den Ausbau der B 45 im genannten Streckenabschnitt dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr, insbesondere der Pendlerverkehr auf der B 45 dauerhaft reduziert werden kann und legt diese dem Kreistag vor.

 

6.      Der Kreisausschuss wird beauftragt, rechtzeitig vor dem Abschluss der Planungen für den Ausbau der B 45 im genannten Streckenabschnitt eine Konzeption für den Ausbau des ÖPNV-Angebotes inklusive der Odenwaldbahn vorzulegen, durch den ein Teil des Pendlerverkehrs aus dem Odenwaldkreis vermieden werden kann.