Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der Freie Wähler/UWG:

 

Die Corona-Pandemie hat vor allem für Menschen in unsicheren Arbeitsverhältnissen und benachteiligten Wohngebieten zu großen Härten geführt. Die soziale Frage hat wieder an Brisanz gewonnen. Es ist Ziel der Sozialpolitik des Landkreises, die sozialen Unterschiede zu mildern und benachteiligte Menschen zu unterstützen. Deshalb bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1.      Wo wohnen im Landkreis überproportional Empfänger:innen von Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz?

 

Sozialleistungsbeziehende im Landkreis Darmstadt-Dieburg zum Stichtag 31.12.2020. Siehe Kreistagsvorlage 3611-2021/DaDi.

 

 

2.      Welche Maßnahmen werden vonseiten des Landkreises ergriffen, um diesen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und sicherzustellen, dass auch Menschen in prekären Verhältnissen und mit schlechten Sprachkenntnissen von den Maßnahmen des Landkreises erreicht werden?

 

Die KfB hat ein großes Portfolio an Unterstützungsmaßnahmen, um mit diesen Personen in Kontakt zu kommen und ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere die Arbeitsmarktintegration, zu erleichtern bzw. ermöglichen.

Genauere Details und Beschreibungen zu den Maßnahmen und Angeboten können dem letzten Jahresbericht entnommen werden. Die Reihung der Maßnahmen und Angebote ist zufällig und spiegelt nicht die Bedeutung wider. Es ist vielmehr so, dass die einzelnen Angebote und Maßnahmen im Zusammenspiel erst eine umfassende Förderung und Sicherstellung von gesellschaftlicher und beruflicher Teilhabe ermöglichen.

Neben der regelhaften Betreuung im Fallmanagement in den Bereichen U25, Ü25 bis U50 und Ü50 bietet die KfB folgende spezifische Maßnahmen und Angebote an:

 

Die Antragstellung wird durch das Angebot der mehrsprachigen Ausfüllhilfe seit März 2019 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz Darmstadt unterstützt. Hier erhalten Menschen mit Verständnis- und/oder Sprachschwierigkeiten Unterstützung beim Ausfüllen der Antrags­unterlagen und bei der Formulierung von Stellungnahmen für die Leistungssachbearbeitung.

 

Im Bereich U25 sind insbesondere folgende Angebote zu nennen:

·         Fachstelle Übergang Schule/Beruf (U25)

·         Aktive Beteiligung an der landesweiten OloV-Strategie (OloV = „Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule – Beruf“)

o   Unterstützung im Übergang Schule-Beruf, insbesondere unter Berücksichtigung Fluchthintergrund

o   Angebot von schulischen Sprachförderklassen, Integrationskursen, berufsspezifischen Sprachkursen

Für Personen mit Fluchthintergrund gibt es spezielle Angebote, die die Sprachförderung und gesellschaftliche und berufliche Integration fördern.

In Beratungssituationen mit Sprachbarrieren nutzt die KfB zum einen den hausinternen Dolmetscher:innen-Pool als auch die Sprachmittler:innen des Deutschen Roten Kreuzes.

 

Folgende Angebote für Flüchtlinge stehen zur Verfügung:

Sprachberatung, Sprachberatung mit Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Sprachförderung mit kommunalen Mitteln, Coaching für Menschen in Integrationskursen, Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Unterstützung für geflüchtete Akademiker:innen, Wirtschaft integriert, Wirtschaft integriert in Teilzeit, Sozialwirtschaft integriert, Wiedereinstieg – Digitales Lernen und Sprache, Schutzschirm für Ausbildungssuchende, Digitale Ausbildungsvorbereitung.

Durch diese weit gefächerten Maßnahmen finden sich für alle Personen mit Migrationshintergrund – unabhängig vom (Aus-)Bildungsstand – geeignete Zugangswege zur gesellschaftlichen (insbesondere sprachlichen) und beruflichen Integration.

 

Weiterhin hat sich die Fachstelle für Migration und Teilhabe Ende Dezember 2020 aus der Fachstelle für Migration und Ausbildung weiterentwickelt. Der Fokus dieser Fachstelle richtet sich jetzt auf zugewanderte Bedarfsgemeinschaften mit einem Familienumfeld, in denen Eltern mit Kindern über 2,5 Jahre gemeinsam leben und absehbar ist, dass aufgrund der familiären Struktur eine Integration der Frauen ins Erwerbsleben nicht oder nur sehr schwer stattfinden wird. Ziel ist die soziale und arbeitsmarktbezogene Integration beider Elternteile.

(Jahresbericht 2020, S. 65-69)

 

Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes, also die Förderung von Arbeitsverhältnissen gemäß §16e und 16i SGB II, ermöglicht es, Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die auf dem regulären/ersten Arbeitsmarkt keine Vermittlungschancen derzeit haben. Neben eines hohen Zuschusses zum Arbeitsentgelt und der Gestaltung als fast normales Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber (nur keine Arbeitslosenversicherung) wird die Teilhabe am Arbeitsleben durch ein Coaching-Angebot für die integrierte Person und die Arbeitgeber:innen stabilisiert. (Jahresbericht 2020, S. 58-59)

 

Das Fachgebiet Alleinerziehende, „Beratung § 10“ ist spezialisiert, um auf die besonderen Umstände von alleinerziehenden Personen im SGB-II-Bezug einzugehen. Es wird ein besonderes Augenmerk auf junge alleinerziehende Personen gerichtet, damit diesen eine Ausbildung ermöglicht wird. Auch wird eine frühzeitige Aktivierung angeboten, sodass ein Einstieg ins Berufsleben direkt im Anschluss an die Elternzeit möglich wird. Es gibt im Portfolio der KfB Maßnahmen, die sich konkret an alleinerziehende Personen wenden. (siehe Jahresbericht S. 50-56)

 

Die Fachstelle „Aufsuchende Aktivierung“ wird beauftragt, wenn das Regelfallmanagement kein Kontakt mehr hergestellt werden kann. In der Corona-Pandemie kam der Fachstelle zudem die wichtige Funktion zu, den Kontakt zu leistungsberechtigten Personen zu halten, die nicht durch Telefonkontakte betreut werden konnten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle treffen meistens auf Personen, die sozial isoliert sind und in prekären Wohnverhältnissen leben. Es wird sowohl Motivations-, Unterstützungs- und Beratungsarbeit geleistet als auch der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zur KfB. Wenn Misstrauen und Vorbehalte gegenüber der „in der Ferne“ agierenden Behörde durch diese direkten und empathischen Kontakte abgebaut werden, sind die betroffenen Leistungsbeziehenden bereit, auch selbst wieder zwecks zum Regelfallmanagement Kontakt aufzunehmen und Termine (telefonisch oder persönlich vor Ort) wahrzunehmen. Weitere Einzelheiten können dem Jahresbericht 2020 entnommen werden. (S. 46-50)

 

Die Fachstellen „Menschen mit Behinderung“ und „Rehabilitanden“ (Teilhabe am Arbeitsleben) kümmern sich um diesen Personenkreis, bei dem besondere Bedingungen und auch besondere gesetzliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. (Jahresbericht 2020, S. 44-46)

 

Die Regionalprojekte „Ich lebe und arbeite in…“ bieten niederschwellige Angebote für Leistungs­beziehende an ihrem Wohnort, um mit ortsansässigen Unternehmen in Kontakt zu kommen, Netzwerke mit anderen Betroffenen zu bilden, Austausch zu erfolgreichen Strategien zur Arbeitsmarktintegration und einen Abgleich von Selbst- und Fremdwahrnehmung zu ermöglichen. (S. 70-71 im Jahresbericht 2020)

 

Das 5-jährige Projekt rehapro Spurwechsel, das aus dem Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" gefördert wird, hat als Zielgruppe einen Personenkreis festgelegt, der aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen und bisherigen Erfahrungen mit Behörden vermutlich nicht angemessen im Regelgeschäft eines Jobcenters betreut und beraten werden kann. Zur Zielgruppe gehören Menschen mit dauerhaften Erkrankungen, psychischer Beeinträchtigung, Suchterkrankung und Leistungsbeziehende mit unklarer gesundheitlicher Situation, die die Beratung des Jobcenters nicht in Anspruch nehmen, schwierig zu erreichen sind oder sich in einem ungeklärten Reha-Verfahren befinden. Diesen Personen soll in einem längeren Prozess von bis zu 18 Monaten mehr gesellschaftliche und berufliche Teilhabe ermöglicht werden. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und erste Erkenntnisse, wie diese Menschen ihren Weg in die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe gehen, sind erkennbar. Zum Projekt gehören die aufsuchende Arbeit genauso wie Maßnahmen, die die Teilnehmenden für sich als Bedarf identifiziert haben, wie z.B. Unterstützung bei der persönlichen und gesundheit­lichen Stabilisierung oder Gruppentraining zur beruflichen Qualifizierung. Genaueres kann dem Jahresbericht 2020 entnommen werden. (S. 32-38)

 

Die Sozialarbeitenden des Fachbereichs Zuwanderung und Flüchtlinge haben Regelmäßig Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften und besuchen privatwohnende Geflüchtete um in allen Lebenslagen zu beraten und zu unterstützen. Des Weiteren gibt es im Fachbereich eine Sprachberatung und eine Bildungsberatung.

 

3.      Welche Rolle spielt die aufsuchende Sozialarbeit bei der Unterstützung sozial benachteiligter Menschen? Wie sieht hierbei die Zusammenarbeit mit dem sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes aus?

 

Die KfB hat zum einen den Außendienst als auch die aufsuchende Aktivierung, deren Mitarbeitenden die Leistungsbeziehenden zu Hause besuchen. Dies stellt gerade unter Pandemie-Bedingungen eine besondere Herausforderung dar und es wurden spezielle Hygiene-Konzepte für diese Bereiche entwickelt, da sie unverzichtbar hinsichtlich der Betreuung und Unterstützung der SGB-II-Leistungsbeziehenden ist.

 

Die Fachstelle „Aufsuchende Aktivierung“ wird beauftragt, wenn das Regelfallmanagement kein Kontakt mehr hergestellt werden kann. In der Corona-Pandemie kam der Fachstelle zudem die wichtige Funktion zu, den Kontakt zu leistungsberechtigten Personen zu halten, die nicht durch Telefonkontakte betreut werden konnten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle treffen meistens auf Personen, die sozial isoliert sind und in prekären Wohnverhältnissen leben. Es wird sowohl Motivations-, Unterstützungs- und Beratungsarbeit geleistet als auch der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zur KfB. Wenn Misstrauen und Vorbehalte gegenüber der „in der Ferne“ agierenden Behörde durch diese direkten und empathischen Kontakte abgebaut werden, sind die betroffenen Leistungsbeziehenden bereit, auch selbst wieder zwecks zum Regelfallmanagement Kontakt aufzunehmen und Termine (telefonisch oder persönlich vor Ort) wahrzunehmen. Weitere Einzelheiten können dem Jahresbericht 2020 entnommen werden. (S. 46-50)

 

Der Außendienst wird z.B. beauftragt, um die Beantragung von einmaligen Leistungen (Wohnungserstausstattung), das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft oder den tatsächlichen Aufenthalt der Antragstellenden oder Leistungsbeziehenden zu überprüfen.

Die Erkenntnisse, die die Mitarbeitenden des Außendienstes dabei zum Teil erhalten, sind enorm wichtig für das Fallmanagement und die Betreuung der Leistungsbeziehenden. In Einzelfällen war auch eine Information des Jugendamtes notwendig, um eine eventuell drohende Kindeswohl­gefährdung zu verhindern. Auch wenn der Außendienst vorrangig zur Klärung leistungsrechtlicher Fragen die Leistungsbeziehenden aufsucht, werden im direkten Gespräch sowohl sozial­pädagogische Unterstützung und Stabilisierung als auch leistungsrechtliche Einzelfallberatungen erbeten werden. Da der Außendienst den Fokus nicht auf der sozialpädagogischen Betreuung oder leistungsrechtlichen Sachbbearbeitung hat, werden in solchen Fällen die zuständigen Personen in der KfB informiert, sodass weitere Schritte zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration veranlasst werden können. (Jahresbericht S. 79-80)

 

Sowohl die Fachstelle „Aufsuchende Aktivierung“ als auch der Außendienst ermöglichen den zuständigen Personen im Fallmanagement oder in der Sachbearbeitung einen Einblick in die individuelle häusliche und Lebenssituation der Betroffenen. Das kann bei der Identifizierung von Vermittlungshemmnissen oder Planung der weiteren notwendigen Schritte zur Integration enorm hilfreich sein.

 

In Einzelfällen wird mit dem sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes zusammen gearbeitet.

 

4.      Weshalb verweigert die Sparkasse Dieburg ihren Kunden ein P-Konto (vor Pfändung geschütztes Konto) und wie steht der Kreisausschuss dazu? Durch welche Maßnahmen stellt der Landkreis Darmstadt-Dieburg sicher, dass Empfänger staatlicher Leistungen nach SGB II oder XII sowie dem AsylbewLG diese Leistungen nutzen können, ohne dass diese gepfändet werden? Wie stellt der Landkreis Darmstadt-Dieburg sicher, dass auch das Existenzminimum der Menschen ohne P-Konto tatsächlich gesichert ist?

 

Uns liegen keine Erkenntnisse oder Beschwerden dazu vor, dass die Sparkasse Dieburg ihren Kundinnen und Kunden ein P-Konto verweigert.

Grundsätzlich besteht im aktiven SGB-II-Leistungsbezug die Möglichkeit, von der KfB eine so genannte P-Konto-Bescheinigung zu erhalten, auf der individuell aufgeführt wird, welcher Betrag monatlich unpfändbar ist.

In Fällen von einmaligen Beihilfen kann auf formlosen Antrag, z.B. mündlich oder telefonisch, ebenfalls eine solche Bescheinigung ausgestellt werden, damit auch die einmaligen Beihilfen nicht gepfändet werden können.

Personen, die von Pfändung betroffen sind und dies der KfB mitteilen, erhalten eine entsprechende Beratung hinsichtlich Einrichtung eines P-Kontos bzw. Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung zum Einrichten eines P-Kontos.

 

5.      Wie oft kam es in den letzten fünf Jahren vor, dass Leistungen für Bezieher:innen von Leistungen nach dem SGB II gestrichen wurden, weil die Bezieher nicht an der von ihnen angegebenen Heimatadresse angetroffen wurden? Was wird getan, um auszuschließen, dass es sich dabei um Zufall handelte und den Menschen das gesetzlich vorgeschriebene Existenzminimum verwehrt wird?

 

Hierüber existieren keine Statistiken. Bestehen begründete Zweifel an dem leistungsrechtlich wichtigen tatsächlichen Aufenthalt im Landkreis Darmstadt-Dieburg, werden die Leistungen zunächst bis zur Aufklärung des Sachverhaltes vorläufig eingestellt.

 

6.      Werden an den Maßnahmen auch die zugehende Sozialarbeit und der sozialpsyhciatrische Dienst beteiligt, wenn der Verdacht des Sozialbetrugs im Raum steht?

 

Gesetzlich ist § 6 Abs. 1 geregelt, dass die SGB-II-Leistungsträger einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten sollen. Die KfB verfügt über einen Außendienst, der z.B. die Beantragung von einmaligen Leistungen (Wohnungserstausstattung), das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft oder den tatsächlichen Aufenthalt der Antragstellenden oder Leistungsbeziehenden im Bedarfsfall überprüft.

Eine Übersicht der Überprüfungen durch den Außendienst ist dem Jahresbericht 2020 zu entnehmen (S. 79-80).

 

Zusätzlich zum Außendienst gibt es die Aufsuchende Aktivierung, die z.B. aktiv wird, wenn das Fallmanagement keinen Kontakt mehr zu den Leistungsbeziehenden herstellen kann. Ziel ist hier, die allgemeine Beratung und soziale Unterstützung mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration.

Die genauen Aufgaben sowie eine Zusammenstellung der Aktivitäten der Fachstelle „Aufsuchende Aktivierung“ können dem Jahresbericht 2020 entnommen werden (S. 46-50)

 

7.      Was wird getan, um (insbesondere jungen) Geflüchteten eine Ausildung auf dem Bau oder in anderen Branchen zu ermöglichen, in denen erheblicher Arbeitskräftemangel besteht? Wie werden diese Menschen vom Landkreis begleitet?

 

Zunächst sind hier die Maßnahmen Sprachberatung, Sprachberatung mit Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Sprachförderung mit kommunalen Mitteln, Coaching für Menschen in Integrationskursen, Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Unterstützung für geflüchtete Akademiker:innen zu nennen.

 

Speziell für die Integration in den Arbeitsmarkt sind folgende Projekte und Maßnahmen wichtig, an denen die KfB sich beteiligt:

 

Wirtschaft integriert , siehe auch https://www.wirtschaft-integriert.de/

Das Angebot des BWHW in Darmstadt und seit 2020 auch in Dieburg richtet sich an Menschen jeden Alters mit Sprachförderbedarf. Angestrebt wird der erfolgreiche Berufsabschluss durch eine Vermittlung in Ausbildung oder in eine den Bedürfnissen angepasste Einstiegsqualifizierung mit vorgeschalteter Orientierungsphase. Das Projekt Wirtschaft integriert wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Hessen.

 

Wirtschaft integriert in Teilzeit

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Frauen mit Sprachförderbedarf. Diese können das Projekt Wirtschaft integriert in Teilzeit durchlaufen. Durchgeführt wird das Projekt durch die BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH in Kooperation mit dem BWHW. Angestrebt wird der erfolgreiche Berufsabschluss durch eine Vermittlung in Ausbildung oder in eine den Bedürfnissen der Frauen angepasste Einstiegsqualifizierung mit vorgeschalteter Orientierungsphase. Das Projekt Wirtschaft integriert wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Hessen.

 

Sozialwirtschaft integriert

Siehe auch https://rp-kassel.hessen.de/bürger-staat/förderung/ausbildungs-und-arbeitsmarktshyförderung/ausbildungs-und-0

Die KfB führt in Kooperation u.a. mit BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH das Projekt „Sozialwirtschaft integriert“ durch. In diesem Projekt werden Migrantinnen und Migranten, nicht ausschließlich Geflüchtete, sehr individuell und bei Bedarf auch langfristig auf die Aufnahme einer Ausbildung im Sozialbereich vorbereitet und befähigt. Unter anderem ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich.

 

Wiedereinstieg – Digitales Lernen & Sprache

Dieses Projekt wird vom Zentrum Information Beratung Bildung (ZIBB) mit Unterstützung des Landkreises Darmstadt-Dieburg durchgeführt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Hessen gefördert. Zielgruppe sind zugewanderte Frauen mit Fluchthintergrund. Schwerpunkte sind der Erwerb von Sprache, digitale Basiskompetenzen und berufliche Orientierung, durch berufs- und arbeitsplatzorientierte Deutschunterricht (mit angestrebten Abschluss B1 oder B2), Bewerbungstraining und Bewerbungsunterstützung, betriebliche Praktika und durchgehende sozialpädagogische Betreuung.

 

SchAu (Schutzschirm für Ausbildungssuchende) in Dieburg

Ein Angebot zu beruflicher Orientierung und Erlernen schulischer, sozialer und personaler Kompetenzen für Neuzugewanderte mit und ohne Schulabschluss. Wer nicht über eine abgeschlossene Schulausbildung verfügt, kann sich dort intensiv auf die Erlangung des Hauptschulabschlusses vorbereiten und wird hierbei gefördert. Alle Teilnehmenden werden bei der Suche und Einmündung in eine Berufsausbildung unterstützt. Das Angebot richtet sich an alle migrierten Personen bis 30 Jahre, die noch keine berufliche Erstausbildung absolviert haben. Das Projekt wird mit Fördermitteln des Landes Hessen finanziert.

 

DigA (Digitale Ausbildungsvorbereitung) in Darmstadt

Das Angebot richtet sich an junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 18 bis 30 Jahren ohne Schulabschluss. Es steht digitales Lernen im Vordergrund. Hier haben die Teilnehmenden einen überdurchschnittlichen Förderbedarf. Ziel ist es, Bildungslücken zu schließen und eine berufliche Perspektive zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel stellt die Vorbereitung auf einen externen Erwerb des Hauptschulabschlusses dar. Die Anforderungen des aktuellen und zukünftigen Arbeitsmarktes werden vermittelt. Alle Teilnehmende soll das Projekt mit einer Anschlussperspektive verlassen. Das Projekt wird mit Fördermitteln des Landes Hessen finanziert.