Anfrage der
Fraktion der Freie Wähler/UWG:
Die Corona-Pandemie hat vor allem für Menschen in unsicheren Arbeitsverhältnissen und benachteiligten Wohngebieten zu großen Härten geführt. Die soziale Frage hat wieder an Brisanz gewonnen. Es ist Ziel der Sozialpolitik des Landkreises, die sozialen Unterschiede zu mildern und benachteiligte Menschen zu unterstützen. Deshalb bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wo wohnen im Landkreis überproportional Empfänger:innen von Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Sozialleistungsbeziehende
im Landkreis Darmstadt-Dieburg zum Stichtag 31.12.2020. Siehe Kreistagsvorlage
3611-2021/DaDi.
2. Welche Maßnahmen werden vonseiten des Landkreises ergriffen, um diesen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und sicherzustellen, dass auch Menschen in prekären Verhältnissen und mit schlechten Sprachkenntnissen von den Maßnahmen des Landkreises erreicht werden?
Die KfB hat ein großes Portfolio an
Unterstützungsmaßnahmen, um mit diesen Personen in Kontakt zu kommen und ihnen
die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere die
Arbeitsmarktintegration, zu erleichtern bzw. ermöglichen.
Genauere Details und Beschreibungen zu
den Maßnahmen und Angeboten können dem letzten Jahresbericht entnommen werden.
Die Reihung der Maßnahmen und Angebote ist zufällig und spiegelt nicht die
Bedeutung wider. Es ist vielmehr so, dass die einzelnen Angebote und Maßnahmen
im Zusammenspiel erst eine umfassende Förderung und Sicherstellung von
gesellschaftlicher und beruflicher Teilhabe ermöglichen.
Neben der regelhaften Betreuung im
Fallmanagement in den Bereichen U25, Ü25 bis U50 und Ü50 bietet die KfB
folgende spezifische Maßnahmen und Angebote an:
Die Antragstellung wird durch das Angebot der mehrsprachigen Ausfüllhilfe
seit März 2019 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz Darmstadt
unterstützt. Hier erhalten Menschen mit Verständnis- und/oder
Sprachschwierigkeiten Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen und
bei der Formulierung von Stellungnahmen für die Leistungssachbearbeitung.
Im Bereich
U25 sind insbesondere folgende Angebote zu nennen:
·
Fachstelle
Übergang Schule/Beruf (U25)
·
Aktive Beteiligung an der landesweiten OloV-Strategie (OloV = „Optimierung der
lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule – Beruf“)
o
Unterstützung im Übergang Schule-Beruf,
insbesondere unter Berücksichtigung Fluchthintergrund
o
Angebot von schulischen
Sprachförderklassen, Integrationskursen, berufsspezifischen Sprachkursen
Für Personen mit Fluchthintergrund gibt
es spezielle Angebote, die die Sprachförderung und gesellschaftliche und
berufliche Integration fördern.
In Beratungssituationen mit
Sprachbarrieren nutzt die KfB zum einen den hausinternen Dolmetscher:innen-Pool als auch die Sprachmittler:innen des Deutschen Roten
Kreuzes.
Folgende Angebote für Flüchtlinge
stehen zur Verfügung:
Sprachberatung,
Sprachberatung mit Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Sprachförderung mit
kommunalen Mitteln, Coaching für Menschen in Integrationskursen, Unterstützung
bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Unterstützung für geflüchtete
Akademiker:innen, Wirtschaft integriert, Wirtschaft integriert in Teilzeit,
Sozialwirtschaft integriert, Wiedereinstieg – Digitales Lernen und Sprache,
Schutzschirm für Ausbildungssuchende, Digitale Ausbildungsvorbereitung.
Durch diese weit gefächerten Maßnahmen
finden sich für alle Personen mit Migrationshintergrund – unabhängig vom
(Aus-)Bildungsstand – geeignete Zugangswege zur gesellschaftlichen
(insbesondere sprachlichen) und beruflichen Integration.
Weiterhin hat sich die Fachstelle für Migration und Teilhabe
Ende Dezember 2020 aus der Fachstelle für Migration und Ausbildung
weiterentwickelt. Der Fokus dieser Fachstelle richtet sich jetzt auf
zugewanderte Bedarfsgemeinschaften mit einem Familienumfeld, in denen Eltern
mit Kindern über 2,5 Jahre gemeinsam leben und absehbar ist, dass aufgrund der
familiären Struktur eine Integration der Frauen ins Erwerbsleben nicht oder nur
sehr schwer stattfinden wird. Ziel ist die soziale und arbeitsmarktbezogene
Integration beider Elternteile.
(Jahresbericht 2020, S. 65-69)
Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes, also die Förderung von Arbeitsverhältnissen gemäß
§16e und 16i SGB II, ermöglicht es, Personen in den Arbeitsmarkt zu
integrieren, die auf dem regulären/ersten Arbeitsmarkt keine
Vermittlungschancen derzeit haben. Neben eines hohen Zuschusses zum
Arbeitsentgelt und der Gestaltung als fast normales Arbeitsverhältnis zum
Arbeitgeber (nur keine Arbeitslosenversicherung) wird die Teilhabe am
Arbeitsleben durch ein Coaching-Angebot für die integrierte Person und die
Arbeitgeber:innen stabilisiert. (Jahresbericht 2020, S. 58-59)
Das Fachgebiet Alleinerziehende, „Beratung § 10“ ist spezialisiert, um
auf die besonderen Umstände von alleinerziehenden Personen im SGB-II-Bezug
einzugehen. Es wird ein besonderes Augenmerk auf junge alleinerziehende
Personen gerichtet, damit diesen eine Ausbildung ermöglicht wird. Auch wird
eine frühzeitige Aktivierung angeboten, sodass ein Einstieg ins Berufsleben
direkt im Anschluss an die Elternzeit möglich wird. Es gibt im Portfolio der
KfB Maßnahmen, die sich konkret an alleinerziehende Personen wenden. (siehe
Jahresbericht S. 50-56)
Die Fachstelle „Aufsuchende Aktivierung“ wird beauftragt, wenn das
Regelfallmanagement kein Kontakt mehr hergestellt werden kann. In der
Corona-Pandemie kam der Fachstelle zudem die wichtige Funktion zu, den Kontakt
zu leistungsberechtigten Personen zu halten, die nicht durch Telefonkontakte
betreut werden konnten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle
treffen meistens auf Personen, die sozial isoliert sind und in prekären
Wohnverhältnissen leben. Es wird sowohl Motivations-, Unterstützungs- und Beratungsarbeit
geleistet als auch der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zur KfB. Wenn
Misstrauen und Vorbehalte gegenüber der „in der Ferne“ agierenden Behörde durch
diese direkten und empathischen Kontakte abgebaut werden, sind die betroffenen
Leistungsbeziehenden bereit, auch selbst wieder zwecks zum Regelfallmanagement
Kontakt aufzunehmen und Termine (telefonisch oder persönlich vor Ort)
wahrzunehmen. Weitere Einzelheiten können dem Jahresbericht 2020 entnommen
werden. (S. 46-50)
Die Fachstellen „Menschen mit Behinderung“ und „Rehabilitanden“ (Teilhabe am Arbeitsleben) kümmern sich um diesen
Personenkreis, bei dem besondere Bedingungen und auch besondere gesetzliche
Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. (Jahresbericht 2020, S. 44-46)
Die Regionalprojekte „Ich lebe und arbeite in…“ bieten niederschwellige
Angebote für Leistungsbeziehende an ihrem Wohnort, um mit ortsansässigen
Unternehmen in Kontakt zu kommen, Netzwerke mit anderen Betroffenen zu bilden,
Austausch zu erfolgreichen Strategien zur Arbeitsmarktintegration und einen
Abgleich von Selbst- und Fremdwahrnehmung zu ermöglichen. (S. 70-71 im
Jahresbericht 2020)
Das 5-jährige Projekt rehapro Spurwechsel, das aus dem Bundesprogramm
"Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" gefördert wird, hat als Zielgruppe einen Personenkreis
festgelegt, der aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen und bisherigen
Erfahrungen mit Behörden vermutlich nicht angemessen im Regelgeschäft eines
Jobcenters betreut und beraten werden kann. Zur Zielgruppe gehören Menschen mit
dauerhaften Erkrankungen, psychischer Beeinträchtigung, Suchterkrankung und
Leistungsbeziehende mit unklarer gesundheitlicher Situation, die die Beratung
des Jobcenters nicht in Anspruch nehmen, schwierig zu erreichen sind oder sich
in einem ungeklärten Reha-Verfahren befinden. Diesen Personen soll in einem
längeren Prozess von bis zu 18 Monaten mehr gesellschaftliche und berufliche
Teilhabe ermöglicht werden. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und
erste Erkenntnisse, wie diese Menschen ihren Weg in die gesellschaftliche und
berufliche Teilhabe gehen, sind erkennbar. Zum Projekt gehören die aufsuchende
Arbeit genauso wie Maßnahmen, die die Teilnehmenden für sich als Bedarf
identifiziert haben, wie z.B. Unterstützung bei der persönlichen und gesundheitlichen
Stabilisierung oder Gruppentraining zur beruflichen Qualifizierung. Genaueres
kann dem Jahresbericht 2020 entnommen werden. (S. 32-38)
Die Sozialarbeitenden des Fachbereichs
Zuwanderung und Flüchtlinge haben Regelmäßig Sprechstunden in den
Gemeinschaftsunterkünften und besuchen privatwohnende Geflüchtete um in allen
Lebenslagen zu beraten und zu unterstützen. Des Weiteren gibt es im Fachbereich
eine Sprachberatung und eine Bildungsberatung.
3. Welche Rolle spielt die aufsuchende Sozialarbeit bei der Unterstützung sozial benachteiligter Menschen? Wie sieht hierbei die Zusammenarbeit mit dem sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes aus?
Die KfB hat zum einen den Außendienst
als auch die aufsuchende Aktivierung, deren Mitarbeitenden die
Leistungsbeziehenden zu Hause besuchen. Dies stellt gerade unter
Pandemie-Bedingungen eine besondere Herausforderung dar und es wurden spezielle
Hygiene-Konzepte für diese Bereiche entwickelt, da sie unverzichtbar hinsichtlich
der Betreuung und Unterstützung der SGB-II-Leistungsbeziehenden ist.
Die Fachstelle „Aufsuchende Aktivierung“ wird beauftragt, wenn das
Regelfallmanagement kein Kontakt mehr hergestellt werden kann. In der
Corona-Pandemie kam der Fachstelle zudem die wichtige Funktion zu, den Kontakt
zu leistungsberechtigten Personen zu halten, die nicht durch Telefonkontakte
betreut werden konnten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle
treffen meistens auf Personen, die sozial isoliert sind und in prekären
Wohnverhältnissen leben. Es wird sowohl Motivations-, Unterstützungs- und
Beratungsarbeit geleistet als auch der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zur
KfB. Wenn Misstrauen und Vorbehalte gegenüber der „in der Ferne“ agierenden
Behörde durch diese direkten und empathischen Kontakte abgebaut werden, sind
die betroffenen Leistungsbeziehenden bereit, auch selbst wieder zwecks zum
Regelfallmanagement Kontakt aufzunehmen und Termine (telefonisch oder
persönlich vor Ort) wahrzunehmen. Weitere Einzelheiten können dem Jahresbericht
2020 entnommen werden. (S. 46-50)
Der Außendienst wird z.B. beauftragt, um die Beantragung von einmaligen
Leistungen (Wohnungserstausstattung), das Bestehen einer eheähnlichen
Gemeinschaft oder den tatsächlichen Aufenthalt der Antragstellenden oder
Leistungsbeziehenden zu überprüfen.
Die Erkenntnisse, die die
Mitarbeitenden des Außendienstes dabei zum Teil erhalten, sind enorm wichtig
für das Fallmanagement und die Betreuung der Leistungsbeziehenden. In
Einzelfällen war auch eine Information des Jugendamtes notwendig, um eine
eventuell drohende Kindeswohlgefährdung zu verhindern. Auch wenn der
Außendienst vorrangig zur Klärung leistungsrechtlicher Fragen die
Leistungsbeziehenden aufsucht, werden im direkten Gespräch sowohl sozialpädagogische
Unterstützung und Stabilisierung als auch leistungsrechtliche
Einzelfallberatungen erbeten werden. Da der Außendienst den Fokus nicht auf der
sozialpädagogischen Betreuung oder leistungsrechtlichen Sachbbearbeitung hat,
werden in solchen Fällen die zuständigen Personen in der KfB informiert, sodass
weitere Schritte zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration veranlasst
werden können. (Jahresbericht S. 79-80)
Sowohl die Fachstelle „Aufsuchende
Aktivierung“ als auch der Außendienst ermöglichen den zuständigen Personen im
Fallmanagement oder in der Sachbearbeitung einen Einblick in die individuelle
häusliche und Lebenssituation der Betroffenen. Das kann bei der Identifizierung
von Vermittlungshemmnissen oder Planung der weiteren notwendigen Schritte zur
Integration enorm hilfreich sein.
In Einzelfällen wird mit dem
sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes zusammen gearbeitet.
4. Weshalb verweigert die Sparkasse Dieburg ihren Kunden ein P-Konto (vor Pfändung geschütztes Konto) und wie steht der Kreisausschuss dazu? Durch welche Maßnahmen stellt der Landkreis Darmstadt-Dieburg sicher, dass Empfänger staatlicher Leistungen nach SGB II oder XII sowie dem AsylbewLG diese Leistungen nutzen können, ohne dass diese gepfändet werden? Wie stellt der Landkreis Darmstadt-Dieburg sicher, dass auch das Existenzminimum der Menschen ohne P-Konto tatsächlich gesichert ist?
Uns liegen keine Erkenntnisse oder
Beschwerden dazu vor, dass die Sparkasse Dieburg ihren Kundinnen und Kunden ein
P-Konto verweigert.
Grundsätzlich besteht im aktiven
SGB-II-Leistungsbezug die Möglichkeit, von der KfB eine so genannte
P-Konto-Bescheinigung zu erhalten, auf der individuell aufgeführt wird, welcher
Betrag monatlich unpfändbar ist.
In Fällen von einmaligen Beihilfen kann
auf formlosen Antrag, z.B. mündlich oder telefonisch, ebenfalls eine solche
Bescheinigung ausgestellt werden, damit auch die einmaligen Beihilfen nicht
gepfändet werden können.
Personen, die von Pfändung betroffen sind
und dies der KfB mitteilen, erhalten eine entsprechende Beratung hinsichtlich
Einrichtung eines P-Kontos bzw. Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung zum
Einrichten eines P-Kontos.
5. Wie oft kam es in den letzten fünf Jahren vor, dass Leistungen für Bezieher:innen von Leistungen nach dem SGB II gestrichen wurden, weil die Bezieher nicht an der von ihnen angegebenen Heimatadresse angetroffen wurden? Was wird getan, um auszuschließen, dass es sich dabei um Zufall handelte und den Menschen das gesetzlich vorgeschriebene Existenzminimum verwehrt wird?
Hierüber existieren keine Statistiken. Bestehen begründete Zweifel an
dem leistungsrechtlich wichtigen tatsächlichen Aufenthalt im Landkreis
Darmstadt-Dieburg, werden die Leistungen zunächst bis zur Aufklärung des
Sachverhaltes vorläufig eingestellt.
6. Werden an den Maßnahmen auch die zugehende Sozialarbeit und der sozialpsyhciatrische Dienst beteiligt, wenn der Verdacht des Sozialbetrugs im Raum steht?
Gesetzlich ist § 6 Abs. 1 geregelt,
dass die SGB-II-Leistungsträger einen Außendienst zur Bekämpfung von
Leistungsmissbrauch einrichten sollen. Die KfB verfügt über einen Außendienst,
der z.B. die Beantragung von einmaligen Leistungen (Wohnungserstausstattung),
das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft oder den tatsächlichen Aufenthalt
der Antragstellenden oder Leistungsbeziehenden im Bedarfsfall überprüft.
Eine Übersicht der Überprüfungen durch
den Außendienst ist dem Jahresbericht 2020 zu entnehmen (S. 79-80).
Zusätzlich zum Außendienst gibt es die
Aufsuchende Aktivierung, die z.B. aktiv wird, wenn das Fallmanagement keinen
Kontakt mehr zu den Leistungsbeziehenden herstellen kann. Ziel ist hier, die
allgemeine Beratung und soziale Unterstützung mit dem Ziel der
Arbeitsmarktintegration.
Die genauen Aufgaben sowie eine
Zusammenstellung der Aktivitäten der Fachstelle „Aufsuchende Aktivierung“
können dem Jahresbericht 2020 entnommen werden (S. 46-50)
7. Was wird getan, um (insbesondere jungen) Geflüchteten eine Ausildung auf dem Bau oder in anderen Branchen zu ermöglichen, in denen erheblicher Arbeitskräftemangel besteht? Wie werden diese Menschen vom Landkreis begleitet?
Zunächst sind hier die Maßnahmen
Sprachberatung, Sprachberatung mit Unterstützung bei der Kinderbetreuung,
Sprachförderung mit kommunalen Mitteln, Coaching für Menschen in
Integrationskursen, Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse
sowie Unterstützung für geflüchtete Akademiker:innen zu nennen.
Speziell für die Integration in den
Arbeitsmarkt sind folgende Projekte und Maßnahmen wichtig, an denen die KfB
sich beteiligt:
Wirtschaft
integriert , siehe auch https://www.wirtschaft-integriert.de/
Das Angebot des BWHW in Darmstadt und
seit 2020 auch in Dieburg richtet sich an Menschen jeden Alters mit
Sprachförderbedarf. Angestrebt wird der erfolgreiche Berufsabschluss durch eine
Vermittlung in Ausbildung oder in eine den Bedürfnissen angepasste
Einstiegsqualifizierung mit vorgeschalteter Orientierungsphase. Das Projekt
Wirtschaft integriert wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
und des Landes Hessen.
Wirtschaft
integriert in Teilzeit
Dieses Angebot richtet sich
ausschließlich an Frauen mit Sprachförderbedarf. Diese können das Projekt
Wirtschaft integriert in Teilzeit durchlaufen. Durchgeführt wird das Projekt
durch die BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH in Kooperation mit dem BWHW. Angestrebt
wird der erfolgreiche Berufsabschluss durch eine Vermittlung in Ausbildung oder
in eine den Bedürfnissen der Frauen angepasste Einstiegsqualifizierung mit
vorgeschalteter Orientierungsphase. Das Projekt Wirtschaft integriert wird
gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Hessen.
Sozialwirtschaft
integriert
Die KfB führt in Kooperation u.a. mit
BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH das Projekt „Sozialwirtschaft integriert“ durch.
In diesem Projekt werden Migrantinnen und Migranten, nicht ausschließlich
Geflüchtete, sehr individuell und bei Bedarf auch langfristig auf die Aufnahme
einer Ausbildung im Sozialbereich vorbereitet und befähigt. Unter anderem ist
der Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich.
Wiedereinstieg
– Digitales Lernen & Sprache
Dieses Projekt wird vom Zentrum
Information Beratung Bildung (ZIBB) mit Unterstützung des Landkreises
Darmstadt-Dieburg durchgeführt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und
des Landes Hessen gefördert. Zielgruppe sind zugewanderte Frauen mit
Fluchthintergrund. Schwerpunkte sind der Erwerb von Sprache, digitale
Basiskompetenzen und berufliche Orientierung, durch berufs- und
arbeitsplatzorientierte Deutschunterricht (mit angestrebten Abschluss B1 oder
B2), Bewerbungstraining und Bewerbungsunterstützung, betriebliche Praktika und
durchgehende sozialpädagogische Betreuung.
SchAu
(Schutzschirm für Ausbildungssuchende) in Dieburg
Ein Angebot zu beruflicher Orientierung
und Erlernen schulischer, sozialer und personaler Kompetenzen für
Neuzugewanderte mit und ohne Schulabschluss. Wer nicht über eine abgeschlossene
Schulausbildung verfügt, kann sich dort intensiv auf die Erlangung des
Hauptschulabschlusses vorbereiten und wird hierbei gefördert. Alle
Teilnehmenden werden bei der Suche und Einmündung in eine Berufsausbildung
unterstützt. Das Angebot richtet sich an alle migrierten Personen bis 30 Jahre,
die noch keine berufliche Erstausbildung absolviert haben. Das Projekt wird mit
Fördermitteln des Landes Hessen finanziert.
DigA
(Digitale Ausbildungsvorbereitung) in Darmstadt
Das Angebot richtet sich an junge
Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 18 bis 30 Jahren ohne
Schulabschluss. Es steht digitales Lernen im Vordergrund. Hier haben die
Teilnehmenden einen überdurchschnittlichen Förderbedarf. Ziel ist es,
Bildungslücken zu schließen und eine berufliche Perspektive zu ermöglichen. Ein
weiteres Ziel stellt die Vorbereitung auf einen externen Erwerb des
Hauptschulabschlusses dar. Die Anforderungen des aktuellen und zukünftigen
Arbeitsmarktes werden vermittelt. Alle Teilnehmende soll das Projekt mit einer
Anschlussperspektive verlassen. Das Projekt wird mit Fördermitteln des Landes
Hessen finanziert.