Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der Freie Wähler/UWG:

 

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie dringlich die Versorgung der Schulen mit digitaler Infrastruktur und der dazugehörigen Bandbreite ist, um gewährleisten zu können, dass ganze Klassen und auch bei Bedarf ganze Schulen im Distanzunterricht beschult werden können. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat hier in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, es bleibt aber noch viel zu tun. Deshalb fragen wir den Kreisausschuss:

 

1.      Wie trägt der Landkreis dazu bei, die Schulen in Darmstadt-Dieburg innerhalb der nächsten Jahre mit der notwendigen digitalen Infrastruktur und Bandbreite auszustatten?

Über den „DigitalPakt – Schule“ stattet der Landkreis Darmstadt-Dieburg alle Schulen mit einem flächendeckenden und leistungsstarken WLAN, interaktiven Tafeln und weiteren mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) inkl. Zubehör aus. Um diese Technik sinnvoll nutzen zu können, ist es zwingend notwendig, dass die Internetbandbreite den heutigen und zukünftigen Anforderungen entspricht. Dazu baut der Landkreis Darmstadt-Dieburg über das Förderprogramm “Schließung weißer Flecken“ das Breitbandnetz aus und stellte darüber jeder Schule einen Gigabit-Internetanschluss zur Verfügung.

 

2.      Wann sind für welche Schule welche Maßnahmen zu erwarten und wann wird welches Ziel (voraussichtlich) erreicht? Wird dadurch ein Distanzunterricht für ganze Klassen und/oder für die ganze Schule möglich? Bitte für alle Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg einzeln auflisten.

 

Zu den unter 1. beschriebenen Maßnahmen können keine konkreten Fertigstellungstermine genannt werden, da während der Planung der einzelnen Schulen, bereits fertig geplante Schulen umgesetzt werden (rollierendes Verfahren). Zum aktuellen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass wir zum Beginn des Jahres 2023 mit allen Maßnahmen fertig sein werden.

 

3.      Welche Aufgaben müssen Dritte, z.B. das Land Hessen übernehmen und hat der Landkreis Erkenntnisse zum Stand der Dinge in diesen Maßnahmen?

 

Dritte haben hierbei keine Aufgaben.

 

4.      Wer ist für den Service zum Erhalt der Betriebstüchtigkeit zuständig und welcher Service-Level ist vereinbart und verwirklicht? Wird dies regelmäßig evaluiert?

 

Der Erhalt der Betriebstüchtigkeit (Support) wird vom Fachgebiet „IT an Schulen“ mit eigenem Personal sowie Serviceverträgen mit externen Firmen sichergestellt. In der Regel gilt ein SLA (Service-Level-Agreement) von „am nächsten Arbeitstag“. Ob ein Problem tatsächlich am nächsten Arbeitstag gelöst werden kann, hängt allerdings von der Komplexität des Problems ab. Daher kommt es durch aus vor, dass die Problembehebung länger andauert.

 

5.      Wer ist für die Ausstattung der Schulen, Lehrer:innen und Schüler:innen mit Hard- und Software zuständig, wer trägt die Kosten und welche Mittel werden für diese Ausstattung eingesetzt? Nach welchen Kriterien erfolgt diese Ausstattung?

 

 

Für die personalisierte Ausstattung der Lehrkräfte ist das Land zuständig. Diese Aufgabe wurde allerdings an die Schulträger weiter delegiert, welche dafür einen Förderbetrag für die Ausstattung sowie für den Support pro Lehrkraft erhalten hat bzw. erhält (DigitalPakt – Schule Annex 3).

 

Für die personalisiert Ausstattung der Schülerinnen und Schüler (SuS) sind die jeweiligen Elternhäuser zuständig. Das Land hat, um SuS aus finanziell schlechten gestellten Elternhäusern nicht vom digitalen Homeschooling auszuschließen, Fördermittel für personalisierte Endgeräte zur Verfügung gestellt (DigitalPakt – Schule Annex 1). Dieses Förderprogramm ist einmalig und auf die Zeit der Pandemie beschränkt.