Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg appelliert an den Landesgesetzgeber des Landes Hessen, die Amtszeiten der von den Parlamenten der Landkreise oder der Städte zu wählenden hauptamtlichen Beigeordneten an die Wahlzeiten der Kommunalparlamente anzupassen. Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg schlägt vor, dass die Amtszeit der nicht direkt gewählten Beigeordneten regelmäßig drei Monate, spätestens aber sechs Monate nach der Kommunalwahl zum Monatsende endet, egal wann die/der jeweilige Beigeordnete in das Amt gewählt worden ist.