Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Die Geschäftsordnung des Landkreises Darmstadt Dieburg wird im § 5 (Kreistagsfraktionen) unter Absatz 5 dahingehend ergänzt, dass fraktionslose Mitglieder das Recht haben, eigene Anträge in den entsprechenden Ausschüssen mündlich zu erläutern und Nachfragen zu beantworten.