Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Presse war zu entnehmen, dass der Vertrag für die Gemeinschaftsunterkunft in Griesheim in der Bunsenstraße 5 vom Landkreis gekündigt wurde und die darin lebenden Geflüchteten im Juli und August 2021 auf andere Unterkünfte im Landkreis verteilt werden. Außerdem war zu lesen, dass noch weitere Unterkünfte im Landkreis in der nächsten Zeit gekündigt werden sollen, bzw. die Verträge auslaufen. Auch wurde in der Vergangenheit immer wieder über die Schließungen berichtet.

 

Daher fragen wir:

 

1.      Wie lange im Voraus wurden die Menschen, die in der Unterkunft in Griesheim leben, und der Helferkreis des AK Asyl von der Auflösung der Gemeinschaftsunterkunft informiert?

 

Es wurde 12 Wochen vor Schließung informiert.

 

2.      Wurden andere Behörden und Organisationen gezielt über die Auflösung der Gemeinschaftsunterkunft informiert und eingebunden?

a)      Wenn ja, in welchem Umfang?

 

Die Stadt Griesheim, der Vorsitzende des Asyl-Kreises und der Asyl-Kreis selbst wurden im Vorfeld informiert und eingebunden. Außerdem wurden mit der KfB und der VHS Vorgehensweisen besprochen z. B. um durch den Umzug nicht die Teilnahme an bestehenden oder beginnenden Maßnahmen zu gefährden.

 

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

3.      Nach welchen Gesichtspunkten werden die Geflüchteten auf andere Gemeinschaftsunterkünfte in anderen Städten Gemeinden verteilt?

 

Mit allen Geflüchteten wurden Gespräche über Ihre Bindungen, Arbeitsplätze, Sprachkurse etc. und ihre Wunschorte, in die sie gerne ziehen möchten, geführt.

 

4.      Handelt das Amt für Zuwanderung und Flüchtlinge bei den Schließungen von Gemeinschaftsunterkünften nach einem Konzept/Leitfaden, welches bspw. mit den relevanten Akteur*innen und involvierten Behörden, bspw. den Arbeitskreisen Asyl in Darmstadt-Dieburg kommuniziert ist? Wurde dieses im Fachbeirat Flucht und Integration und anderen relevanten Gremien vorgestellt?

 

Dies muss je nach Sachlage entschieden werden. Durch den Leerstand in den Gemeinschaftsunterkünften müssen weitere Plätze in GU’s abgebaut werden.

 

5.      Wie wirkt sich die Schließung einer Unterkunft auf die Träger und Mitarbeitenden der sozialen Betreuung aus?

 

a)      Werden Verträge ebenso gekündigt?

 

Nein.

 

b)      Werden die Mitarbeitenden versetzt?

 

Mitarbeitende des Landkreises werden in anderen Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt. Soweit dies Städte und Gemeinden als Träger der Betreuung betrifft wurde bisher immer eine gute Lösung gefunden.

 

6.      Welche Gemeinschaftsunterkünfte plant der Landkreis innerhalb der nächsten 12 Monate aufzulösen und zu welchem Zeitpunkt? Wieviele Personen sind davon betroffen?

 

In den nächsten 12 Monaten laufen acht Mietverträge aus, drei Unterkünfte sind bereits leer, da die Bewohner in private Mietverhältnisse umgezogen sind. Bei zwei Wohnungen werden die Bewohner in der Wohnung bleiben und einen privaten Mietvertrag abschließen. Bei drei Unterkünften müssen die Bewohner in andere Unterkünfte umziehen, es handelt sich um 19 Bewohner.

 

a)      Wie sichert der Landkreis, dass verbleibende Gemeinschaftsunterkünfte nicht zu Sammelunterkünften werden?

 

Alle Gemeinschaftsunterkünfte liegen derzeit bei maximal 75% Auslastung.

     

b)      Wie wirkt sich die Schließung von Gemeinschaftsunterkünften auf die Integrationsprozesse der Betroffenen aus?

 

Es werden Gespräche geführt über Bindungen, Arbeitsplätze, Sprachkurse etc. um die Integrationsprozesse nicht zu unterbrechen.

 

7.      Kam es im Zuge der Schließungen von Gemeinschaftseinrichtungen zu einer Unterbringung in Obdachloseneinrichtungen der Städte und Gemeinden, z.B. von bereits anerkannten Geflüchteten?

 

Nein.

 

8.      Werden bei der Zuteilung von Geflüchteten auf die einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte in den Kommunen, unabhängig davon, ob sie aus einer anderen Unterkunft oder neu in den Landkreis kommen, auch Gesichtspunkte hinsichtlich der Infrastruktur der Kommune wie z.B. Kapazitäten in den Betreuungseinrichtungen für Kinder, medizinische Versorgung oder ÖPNV-Anbindung zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz berücksichtigt?

a)      Wenn ja, in welcher Form?

 

Ja, der Landkreis hat ein Konzept für die Unterbringung von Geflüchteten. Zunehmend muss auch auf gesundheitliche Einschränkungen Rücksicht genommen werden.

 

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

9.      Werden Kommunen, die besonders viele Familien mit Kindern aufnehmen bei der Schaffung von zusätzlich nötigen Betreuungsplätzen vom Landkreis unterstützt?

Wenn ja, in welcher Form?

 

Die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen liegt in der Verantwortung der Städte

und Gemeinden.

 

10.  Werden Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis vorgehalten, um mögliche Fluchtbewegungen (z.B. Türkei, Afghanistan) abzufangen und krisenhafte Erscheinungen mit suboptimalen Reaktionen (schlecht geeignete Gebäude, überhöhte Preise der Betreiber usw.), wie 2015/2016 zu vermeiden?

a)      Wenn ja, in welcher Form, welchem Umfang und zu welchen Unterbringungsbedingungen?

 

Die vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte verfügen bis zur optimalen Belegung momentan noch über 270 freie Plätze. Außerdem kann der Fachbereich durch die Vertragsgestaltung mit Betreibern flexibel auf überraschend steigende Zahlen reagieren.

 

b)      Wenn nein, warum nicht?