Beschluss:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Kreistag bildet gemäß § 38 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung einen Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten.
2. Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten zum 01. Januar 2022 erfolgt durch Neuwahl am 08. November 2021.
3. Der Ausschuss besteht aus 15 Mitgliedern.
4. Die Bildung erfolgt im Benennungsverfahren gemäß § 33 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung i.V.m. §62 Abs. 2 Hess. Gemeindeordnung.
5. Der Ausschuss wird beauftragt, die Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe c der Hauptsatzung vom 13.11.2006 vorzubereiten.