Anfrage der
Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen über die Entwicklung der Digitalisierung an den fünf Modellschulen und den Fortgang des Pilotprojektes „Virtuelles Klassenzimmer“:
1. Welche Kriterien haben zur Auswahl der fünf Modellschulen geführt?
Jeweils eine
Schule von jeder Schulform. Innerhalb der Schulformen sind die Schulen
ausgewählt worden, welche in der Vergangenheit im Bereich der Digitalisierung
vorrangeschritten sind. Bei den Schulen in der engeren Auswahl, wurde der
Aufwand der Vernetzung der Unterrichtsräume berücksichtig. Da die Ausstattung
schnell umgesetzt werden sollte, konnten keine Schulen ausgewählt werden, bei
denen z.B. Tiefbauarbeiten notwendig gewesen wären.
2. Welche Ziele sollen mit dem Pilotprojekt verfolgt werden?
1. Schulträger: Vorhandene und neu
erarbeitete „Wokflows“ zur Ausstattung erproben.
2. Schule: Mit der Vollausstattung
didaktische Konzepte entwickeln, welche von anderen Schulen adaptiert werde können
(bisherige Konzepte waren auf Teilausstattungen entwickelt worden). Dabei
werden die Schulen vom Medienzentrum unterstützt. Neben den Pilotschulen dient
auch das Medienzentrum als „Multiplikator“
3. Welche Konzepte der Modellschulen liegen dazu vor?
Die
technisch-pädagogischen-Einsatzkonzepte wurden im Zuge des DigitalPakts
erstellt und abgegeben. Verfeinert werden die Konzepte, wie unter 2.
beschrieben, wenn die Ausstattung vorhanden ist. Die Pilotschulen tauschen sich
in dem Projekt „digitales Klassenzimmer“ aus und leisten somit die Vorarbeit
für die anderen Schulen (z.B. bei der Lizensierung und Finanzierung von
digitalen Lehrbüchern).
4. Wie hat sich die technisch-digitale Ausstattung in den fünf Pilotschulen im Vergleich zu herkömmlichen Schulen im Verlauf des Projektes entwickelt?
Lediglich die
Anzahl der mobilen Endgeräte ist höher, als bei den regulären Schulen.
Verschiedene Jahrgänge erhalten eine 1:1 Ausstattung an Tablets (Jede/r SuS
erhält ein Tablet). So kann ermittelt werden, in welchen Bereichen der Einsatz
von Tablets sinnvoll ist und in welchen nicht.
5. Wie ist der Support, der Pilotschulen hinsichtlich Pflege und Wartung der technisch-digitalen Ausstattung sowie für Schulungen der Mitarbeitenden, Lehrkräfte und Schülerschaft zur Verfügung steht, organisiert?
Die
Pilotschulen erhalten den identischen Support, wie auch die regulären Schulen.
6. In welcher Form wird mit der Task Force DigitalPakt Schule sowie mit der Service- und Beratungsstelle im Bereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung zusammengearbeitet?
Da wir zum
Großteil die vorhandenen technischen Konzepte weiterführen, ist eine
Zusammenarbeit nicht notwendig. Alle notwendigen Rahmenverträge sind
geschlossen worden und werden bereits bedient. Die Mittelanmeldung ist zum Teil
bereits erfolgt und wird im 4. Quartal beendet.
7. Wie hoch sind die finanziellen Mittel aus dem Digitalpakt, die in die Pilotschulen fließen?
Schule |
Schulform |
Finanzielle Mittel |
Durchschnittliche finanzielle Mittel der
Schulform |
Lindenfeldschule |
Grundschule |
26.000 € |
138.151 € |
Anne-Frank-Schule |
Förderschule |
149.000 € |
111.891 € |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
Gesamtschule |
634.000 € |
366.849 € |
Max-Planck-Schule |
Gymnasium |
695.000 € |
447.333 € |
Eichwaldschule |
Kombinierte Grund, Haupt
& Realschule) |
241.000 € |
227.007 € |
Bei der
Gegenüberstellung ist nicht die Größe der jeweiligen Schule dargestellt. Z.B.
handelt es sich bei der Max-Planck-Schule um das größte Gymnasium und erhält
daher im Durschnitt mehr, als die anderen Gymnasien.
8. Wie ist geplant, die Ergebnisse des Modellprojekts auf die anderen Schulen zu transferieren?
Die
Pilotschulen bzw. die verantwortlichen Lehrkräfte stehen den anderen Schulen
Rede und Antwort. Sie erklären, warum sie sich für ein bestimmtes Konzept
entschieden haben und zeigen dies an Hand von Praxisbeispielen. Da das
Medienzentrum alle Schulen begleitet, kann auch dieses die Erfahrungen und
Informationen an die anderen Schulen weitergeben und die Prozesse begleiten.