Sitzung: 08.11.2004 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Entwurf des 1.
Nachtragswirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2004 wird gemäß § 5 Ziffer 4
des Eigenbetriebsgesetzes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Entwurf beinhaltet:
1.
a) Die
Neufestsetzung des Erfolgsplanes
in Erträgen von seither 6.883.660 €
um 56.340
€
erhöht auf 6.940.000 €
in den Aufwendungen von seither 6.233.760 €
um 69.260
€
vermindert auf 6.164.500
€
Hieraus ergibt sich ein Jahresgewinn
von 775.500 €.
b) Die Neufestsetzung des Vermögensplanes ausgeglichen in Einnahmen und Ausgaben von bisher 3.614.600 € um 642.400 € vermindert auf 2.972.200 €.
2. Eine Neufestsetzung der Kreditaufnahme von bisher 1.806.400 € auf 1.325.100 €.
3. Keine Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen.
4. Die Festsetzung der Höchstbetrages der bisher vorgesehenen Kassenkredite wird nicht geändert.
5. Keine Veränderung der Stellenübersicht.
Die Beteiligung der
Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.