Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2004 wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet:

 

1.      a)   Die Neufestsetzung des Erfolgsplanes
      in Erträgen von seither                              6.883.660 €
      um                                                                56.340 €
      erhöht auf                                                 6.940.000 €
      in den Aufwendungen von seither              6.233.760 €
      um                                                                69.260 €
      vermindert auf                                          6.164.500 €

      Hieraus ergibt sich ein Jahresgewinn von 775.500 €.

 

      b)  Die Neufestsetzung des Vermögensplanes ausgeglichen in Einnahmen und Ausgaben von            bisher 3.614.600 € um 642.400 € vermindert auf 2.972.200 €.

 

2.   Eine Neufestsetzung der Kreditaufnahme von bisher 1.806.400 € auf 1.325.100 €.

 

3.   Keine Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen.

 

4.   Die Festsetzung der Höchstbetrages der bisher vorgesehenen Kassenkredite wird nicht geändert.

 

5.   Keine Veränderung der Stellenübersicht.

 

Die Beteiligung der Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.