Anfrage der Fraktion der FW/UWG:
Fragen:
- Wie oft wurde innerhalb der letzten 12 Monate von der Kreisverwaltung oder von kreisangehörigen Einrichtungen wie dem DaDiWerk o.ä. Ankäufe von Ackerland getätigt, z.B. für Baumaßnahmen oder um als Ausgleichsfläche dienen zu können, und welche Fläche wurde insgesamt erworben?
A) Untere
Naturschutzbehörde
·
Seitens der UNB werden weder
Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft geplant noch
umgesetzt. Die naturschutzrechtliche Kompensation von Eingriffen in Natur und
Landschaft ist durch die Antragstellenden im Genehmigungsverfahren
nachzuweisen.
·
In den letzten 12 Monaten wurden aus Mitteln des Landkreises (Maßnahme
5.130.001.500, Produkt 1.12.03.01.02) –
4 Grundstücke mit insgesamt 23.085 m² Ackerland erworben. Aus Mitteln des
Landes Hessen (Verwendung der naturschutzrechtlichen Ersatzzahlung) wurden mit weiteren 5 Kaufverträgen 13
Grundstücke - insgesamt 63.838 m², davon
3.779 m² Grünland/Streuobst, 4.956 m² überschwemmtes Ackerland und 55.103 m²
nutzbares Ackerland (als Tauschfläche) - erworben.
·
Ziel dieser Ankäufe ist insbesondere der
Erwerb von Grundstücken im Bereich der Fließgewässer, die z.B. durch Biberdämme
vernässt wurden und deshalb nicht mehr ackerbaulich oder intensiv
landwirtschaftlich genutzt werden können. Mit dem Ankauf soll auch die
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ermöglicht werden.
·
Weiterhin wurden Tauschflächen erworben, die
in diese Bereiche oder in die durch den Landkreis ausgewiesenen flächenhaften
Naturdenkmale getauscht werden können, da viele Grundstückseigentümer nicht
verkaufs- aber ggfs. tauschwillig sind. Die zum Tausch erworbenen Grundstücke
verbleiben in der landwirtschaftlichen Nutzung, bis ein entsprechender
Grundstückstausch oder Verwendungszweck gefunden ist.
B) Gebäudemanagement
Da-Di-Werk
Im letzten Jahr wurde nur eine
Fläche von 4000 m² Ackerland für die Erweiterung einer Schule erworben.
- In welchen Gemarkungen liegen die angekauften Grundstücke?
A) Untere
Naturschutzbehörde
In folgenden Gemarkungen wurden in den
letzten 12 Monaten Grundstücke durch den Landkreis für Zwecke des Naturschutzes
angekauft:
-
Groß-Umstadt, Gemarkungen Groß-Umstadt, Semd,
Wiebelsbach
-
Otzberg, Gemarkungen Lengfeld, Hering
-
Pfungstadt, Gemarkung Hahn
B) Gebäudemanagement Da-Di-Werk
- Pfungstadt, Erich-Kästner-Schule,
Erweiterungsfläche
- Wie oft wurde hier bei der Kaufpreisfindung der ortsübliche Bodenrichtwert überschritten?
A) Untere
Naturschutzbehörde
Bei den aus Mitteln des Landes Hessen erworbenen 9 Grundstücken wurden
gemäß der Förderrichtlinie Wertschätzungen der Ortsgerichte eingeholt. Diese
grundstücksbezogenen Werte wurden nicht überschritten.
Bei den aus Mitteln des Landkreises erworbenen 4 Grundstücken, die zum
Tausch vorgesehen sind, wurde der Bodenrichtwert in 3 Fällen überschritten.
B) Gebäudemanagement Da-Di-Werk
Für diese Fläche gibt es keinen Bodenrichtwert. Die benachbarten
Wohngebiete werden mit über 400 € pro m² bewertet, ein nördlich davon liegendes
Gewerbegebiet ist mit 160 € pro m² verzeichnet. Gezahlt wurden 90 € pro m²,
dieser Preis entsprach zu Beginn der Verhandlungen ¼ des Wohnbauwertes. Der
Kauf hat sich aber lange verzögert, da die Stadt Pfungstadt dieses Gelände
durch eine Enteignung (geplante Friedhofserweiterung) erworben hatte und erst
im Jahr 2020 gerichtlich entschieden wurde, dass die Enteignung rechtmäßig war.
Die an die erworbene Fläche angrenzenden Schulgrundstücke sind in den Büchern
des Landkreises mit 122,71 € pro m² bewertet.
- Wie hoch war die Differenz zum Bodenrichtwert bei der höchsten Überschreitung im Ankaufsfall?
A) Untere
Naturschutzbehörde
In der Gemarkung Groß-Umstadt wurde ein Spargelacker für 4,99 €/m²
angekauft bei einem Bodenrichtwert von 2,60 €.
Zwei weitere Grundstücke wurden mit
4,00 €/m² angekauft, bei einem Bodenrichtwert von 2,80 €.
B) Gebäudemanagement Da-Di-Werk
-
- Wie sind mögliche Überschreitungen des Bodenrichtwertes begründet?
A) Untere
Naturschutzbehörde
Die Überschreitungen sind mit dem Interesse
am Erwerb hochwertiger Tauschflächen begründet Dabei handelt es sich um
überdurchschnittlich wertvolle Ackerflächen (z.B. Spargelacker, hohe
Bodenwerte, große Ackerschläge), die sich deutlich vom durchschnittlichen
Bodenwert der Gemarkung unterscheiden. Insoweit kann der durchschnittliche
Bodenrichtwert nur zur Orientierung dienen.
Es ist derzeit am Markt eine Steigerung der Ackerbodenpreise zu
beobachten. Aufgrund hoher Nachfrage und kontinuierlich steigenden Bodenpreisen
ist auch bei zukünftigen Ankäufen mit Preisen über dem Bodenrichtwert zu
rechnen.
B) Gebäudemanagement Da-Di-Werk
-
- Welche Beschlüsse des Kreisausschusses oder des Kreistages gibt es hierzu?
A) Untere
Naturschutzbehörde
Zu jedem Grunderwerb liegt ein
Beschluss des Kreisausschusses vor.
B) Gebäudemanagement Da-Di-Werk
Es liegt ein Beschluss der
Betriebskommission des Da-Di-Werkes vor.