Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FW/UWG:

 

Fragen:

 

  1. Wie oft wurde innerhalb der letzten 12 Monate von der Kreisverwaltung oder von kreisangehörigen Einrichtungen wie dem DaDiWerk o.ä. Ankäufe von Ackerland getätigt, z.B. für Baumaßnahmen oder um als Ausgleichsfläche dienen zu können, und welche Fläche wurde insgesamt erworben?

 

A)        Untere Naturschutzbehörde

·         Seitens der UNB werden weder Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft geplant noch umgesetzt. Die naturschutzrechtliche Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft ist durch die Antragstellenden im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.

·         In den letzten 12 Monaten  wurden aus Mitteln des Landkreises (Maßnahme 5.130.001.500, Produkt 1.12.03.01.02)  – 4 Grundstücke mit insgesamt 23.085 m² Ackerland erworben. Aus Mitteln des Landes Hessen (Verwendung der naturschutzrechtlichen Ersatzzahlung)  wurden mit weiteren 5 Kaufverträgen 13 Grundstücke  - insgesamt 63.838 m², davon 3.779 m² Grünland/Streuobst, 4.956 m² überschwemmtes Ackerland und 55.103 m² nutzbares Ackerland (als Tauschfläche) - erworben.

·         Ziel dieser Ankäufe ist insbesondere der Erwerb von Grundstücken im Bereich der Fließgewässer, die z.B. durch Biberdämme vernässt wurden und deshalb nicht mehr ackerbaulich oder intensiv landwirtschaftlich genutzt werden können. Mit dem Ankauf soll auch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ermöglicht werden.

·         Weiterhin wurden Tauschflächen erworben, die in diese Bereiche oder in die durch den Landkreis ausgewiesenen flächenhaften Naturdenkmale getauscht werden können, da viele Grundstückseigentümer nicht verkaufs- aber ggfs. tauschwillig sind. Die zum Tausch erworbenen Grundstücke verbleiben in der landwirtschaftlichen Nutzung, bis ein entsprechender Grundstückstausch oder Verwendungszweck gefunden ist.

 

B)        Gebäudemanagement Da-Di-Werk

Im letzten Jahr wurde nur eine Fläche von 4000 m² Ackerland für die Erweiterung einer Schule erworben.

 

  1. In welchen Gemarkungen liegen die angekauften Grundstücke?

 

A)        Untere Naturschutzbehörde

In folgenden Gemarkungen wurden in den letzten 12 Monaten Grundstücke durch den Landkreis für Zwecke des Naturschutzes angekauft:

-          Groß-Umstadt, Gemarkungen Groß-Umstadt, Semd, Wiebelsbach

-          Otzberg, Gemarkungen Lengfeld, Hering

-          Pfungstadt, Gemarkung Hahn

 

B)         Gebäudemanagement Da-Di-Werk

-    Pfungstadt, Erich-Kästner-Schule, Erweiterungsfläche

 

  1. Wie oft wurde hier bei der Kaufpreisfindung der ortsübliche Bodenrichtwert überschritten?

 

A)        Untere Naturschutzbehörde

Bei den aus Mitteln des Landes Hessen erworbenen 9 Grundstücken wurden gemäß der Förderrichtlinie Wertschätzungen der Ortsgerichte eingeholt. Diese grundstücksbezogenen Werte wurden nicht überschritten.

Bei den aus Mitteln des Landkreises erworbenen 4 Grundstücken, die zum Tausch vorgesehen sind, wurde der Bodenrichtwert in 3 Fällen überschritten.

 

B)         Gebäudemanagement Da-Di-Werk

Für diese Fläche gibt es keinen Bodenrichtwert. Die benachbarten Wohngebiete werden mit über 400 € pro m² bewertet, ein nördlich davon liegendes Gewerbegebiet ist mit 160 € pro m² verzeichnet. Gezahlt wurden 90 € pro m², dieser Preis entsprach zu Beginn der Verhandlungen ¼ des Wohnbauwertes. Der Kauf hat sich aber lange verzögert, da die Stadt Pfungstadt dieses Gelände durch eine Enteignung (geplante Friedhofserweiterung) erworben hatte und erst im Jahr 2020 gerichtlich entschieden wurde, dass die Enteignung rechtmäßig war. Die an die erworbene Fläche angrenzenden Schulgrundstücke sind in den Büchern des Landkreises mit 122,71 € pro m² bewertet.

 

  1. Wie hoch war die Differenz zum Bodenrichtwert bei der höchsten Überschreitung im Ankaufsfall?

 

A)        Untere Naturschutzbehörde

In der Gemarkung Groß-Umstadt wurde ein Spargelacker für 4,99 €/m² angekauft bei einem Bodenrichtwert von 2,60 €.

Zwei weitere Grundstücke  wurden mit 4,00 €/m² angekauft, bei einem Bodenrichtwert von 2,80 €.

 

B)         Gebäudemanagement Da-Di-Werk

            -

 

  1. Wie sind mögliche Überschreitungen des Bodenrichtwertes begründet?

 

A)        Untere Naturschutzbehörde

Die Überschreitungen sind mit dem Interesse am Erwerb hochwertiger Tauschflächen begründet Dabei handelt es sich um überdurchschnittlich wertvolle Ackerflächen (z.B. Spargelacker, hohe Bodenwerte, große Ackerschläge), die sich deutlich vom durchschnittlichen Bodenwert der Gemarkung unterscheiden. Insoweit kann der durchschnittliche Bodenrichtwert nur zur Orientierung dienen.  Es ist derzeit am Markt eine Steigerung der Ackerbodenpreise zu beobachten. Aufgrund hoher Nachfrage und kontinuierlich steigenden Bodenpreisen ist auch bei zukünftigen Ankäufen mit Preisen über dem Bodenrichtwert zu rechnen.

 

B)         Gebäudemanagement Da-Di-Werk

                        -

 

  1. Welche Beschlüsse des Kreisausschusses oder des Kreistages gibt es hierzu?

 

A)        Untere Naturschutzbehörde

Zu jedem Grunderwerb liegt ein Beschluss des Kreisausschusses vor.

 

B)         Gebäudemanagement Da-Di-Werk

Es liegt ein Beschluss der Betriebskommission des Da-Di-Werkes vor.