Anfrage der Fraktion der AfD:
Die dritte Welle der Corona-Epidemie flacht seit Wochen in Deutschland merklich ab. Auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg bewegt sich die Sieben-Tage-Inzidenz mittlerweile stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
Stand 17. Mai 2021 liegt die Zahl der Covid-19 Patienten, die in den Kreiskliniken behandelt werden, bei drei Menschen auf der Normalstation in Groß-Umstadt und bei 14 Menschen auf der Intensivstation in Jugenheim.
Laut Divi-Intensivregister sind die Belegungszahlen durch Covid-19 Patienten auf den Intensivstationen deutschlandweit ebenfalls rückläufig.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
- Wie viele Covid-19 Patienten wurden seit Beginn der Corona-Epidemie bis zur Beantwortung der Anfrage in den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg insgesamt behandelt?
Seit Beginn der Pandemie
wurden bzw. werden in den Kreiskliniken 554 Patienten mit SARS-Cov-2-positivem
Befund stationär behandelt.
- Wie viele der unter Frage 1 erfragten Covid-19 Patienten wurden auf der Normalstation behandelt?
Von 554 Patienten wurden 364
bislang ausschließlich auf Normalstation behandelt, entsprechend ca. 66%.
- Wie viele der unter Frage 1 erfragten Covid-19 Patienten wurden auf der Intensivstation behandelt?
Von 554 Patienten mussten 190
bislang intensivmedizinisch behandelt werden, entsprechend ca. 34%.
- Wie viele Covid-19 Patienten mussten seit Beginn der Epidemie invasiv beatmet werden?
Von 554 Patienten mussten
bislang 140 Patienten beatmet werden, entsprechend ca. 74% aller
intensivmedizinisch betreuten Patienten. Die durchschnittliche Beatmungsdauer
eines beatmeten Patienten (der bereits entlassenen Patienten) betrug ca. 478
Stunden, entsprechend rund 20 Tage.
- Wie viele Covid-19 Patienten, bei denen Covid-19 nicht die ursächliche Krankheit war, mussten invasiv beatmet werden?
Medizinisch ist eine klare
Abgrenzung der Beatmungspflichtigkeit in Abhängigkeit vom Vorliegen eines
positiven SARS-Cov-2-Nachweises nicht möglich.
- Bei wie vielen unter Frage 2 erfragten Covid-19 Patienten war Covid-19 nicht die ursächliche Krankheit, die zur Aufnahme in den Kreiskliniken führte?
Medizinisch ist eine klare
Abgrenzung der Beschwerden, die eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit
begründeten, in Abhängigkeit vom Vorliegen eines positiven
SARS-Cov-2-Nachweises nicht möglich. Auch Beschwerden anderer Erkrankungen
können durch eine begleitende COVID-19-Erkrankung verstärkt werden, so dass
eine stationäre Behandlung notwendig würde.
- Bei wie vielen unter Frage 3 erfragten Covid-19 Patienten war Covid-19 nicht die ursächliche Krankheit, die zur Aufnahme in den Kreiskliniken führte?
Siehe Antwort zu Frage 6.
- Wie viele Patienten, die zwar positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurden und seit Beginn der Epidemie auf der Normalstation behandelt wurden, waren asymptomatisch?
Bei Patienten, die stationär
behandelt werden, liegt aufgrund der Beschwerden, der Erkrankung und/oder
notwendigen therapeutischen Maßnahmen/Operationen eine stationäre
Behandlungsnotwendigkeit gemäß §39 SGB V vor. Eine klare Abgrenzung von
Beschwerden im Hinblick auf das SARS-CoV-2-Virus ist nicht immer möglich.
- Wie viele Patienten, die zwar positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurden und seit Beginn der Epidemie auf der Intensiv-station behandelt wurden, waren asymptomatisch?
Siehe Antwort zu Frage 8.
- Seit wann werden Patienten bei Aufnahme in die Kreiskliniken auf SARS-CoV-2 getestet?
Eine Testung von Patienten, um
das Einbringen des Virus in die Kliniken zu unterbinden, findet seit Beginn der
Pandemie statt.
- Welche Tests kommen bei der Aufnahme in die Kreiskliniken zur Anwendung?
Alle Patienten, die voll- oder
teilstationär in den Kreiskliniken aufgenommen werden, erhalten einen PCR-Test
zeitnah vor Aufnahme. Patienten, die als Notfälle ungeplant über die
Notaufnahme in das Krankenhaus kommen, werden zunächst unmittelbar mittels
Antigen-Schnelltest getestet, bei Entscheidung zur Aufnahme erfolgt in jedem
Fall ein zusätzlicher PCR-Test. Darüber hinaus findet für alle stationär
einliegenden Patienten im Verlauf zweimal wöchentlich ein Antigentest-Screening
statt, um auch zeitversetzt von außen eingebrachte Virusinfektionen frühzeitig
erkennen zu können.
- Werden im Falle der Verwendung von Antigen-Schnelltests negative Schnelltestergebnisse mittels PCR-Tests bestätigt?
Ja, siehe Frage 11.
- Falls Frage 12 mit „Nein“ beantwortet wird, warum nicht?