Nachtrag: 04.05.2021
Sitzung: 10.05.2021 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0085-2021/DaDi
Beschluss:
1. Der Kreistag bildet gemäß § 38 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung einen Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten.
2. Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten zum 22. Juni 2021 erfolgt durch Neuwahl am 21. Juni 2021.
3. Der Ausschuss besteht aus 15 Mitgliedern.
4. Die Bildung erfolgt im Benennungsverfahren gemäß § 33 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung i.V.m. §62 Abs. 2 Hess. Gemeindeordnung.
5. Der Ausschuss wird beauftragt, die Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung vom 13.11.2006 vorzubereiten.